Digital-TV im Mietrecht: Vermieter muss nicht zahlen

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einigen Teilen Deutschlands empfangen Haushalte bereits das Digitale Fernsehen,
in weiteren erfolgt gerade die Umstellung. Wie bei jeder Neuerung stellt sich
auch hier die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen zwischen Vermieter und
Mieter. "Einen rechtlichen Anspruch auf den Empfang von Digital-TV haben Mieter
nicht", sagt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Erste Gerichtsurteile über
Streitigkeiten liegen auch schon vor. So ist der Vermieter weder verpflichtet,
seinen Mietern einen Decoder (Set-Top-Box) zur Verfügung zu stellen, noch die
Kosten dafür zu übernehmen (Landgericht Berlin, Az. 67 T 79/03). Er muss
lediglich die TV-Signale bis zur Anschlussdose liefern, befanden die Richter.
Der notwendige Decoder gehöre zur Empfangsanlage, also dem Fernsehgerät, nicht
jedoch zur Antennenanlage. Der Vermieter ist für die Funktionstüchtigkeit einer
Gemeinschaftsantenne verantwortlich und muss seinen Mietern, die einen Decoder
besitzen, den Empfang störungsfrei ermöglichen.



Bisher hatten Vermieter die Umstellung von Antenne auf
Kabelanschluss als zulässige Modernisierungsmaßnahme auf die Miete
aufgeschlagen. "Kann man aber am Ort bereits Digital-TV empfangen, stellt der
Wechsel auf Kabel nun keine Verbesserung mehr dar", erläutert Anette Rehm. In
diesem Fall entfällt der Grund einer Mieterhöhung (LG Berlin, Az. 63 S 49/04).
Problematisch könnte sich auf Grund langfristiger Verträge der Umstieg von Kabel
auf Digital-TV gestalten. "Hier muss, je nach Einzelfall, genau der Kabelvertrag
auf die Kündigungsmodalitäten hin geprüft werden", rät Anette Rehm.



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