H
Holzbau Eckardt †
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lauert überall, auch wenn es nur um einen Treppengang in einem Mehrfamilienhaus geht!
Erstmal schnell machen, Erklärung fürs machen, kommt später?
Schreiben an eine HW mit Bauüberwachung, vom 21.03.05!
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ausführung der Arbeiten im Treppenhaus der Eigentümergemeinschaft bin ich nicht einverstanden.
Das Schließen der Kabeltrassen entspricht nicht der Mauerwerks DIN 1053(Steinüberdeckungen bei Halbsteinwänden sind mit 12 cm herzustellen)
Des Weiteren ist der Putzauftrag auf Mischmauerwerk (auch bei Materialwechsel) nicht mit Putzträgergewebe zur Rissvermeidung versehen worden(siehe DIN 18350).
Außerdem wurden Materialien (Rigipsplatten) in den Kabeltrassen verbaut, die aus dem Eigentum der Bewohner stammen.
Die Arbeiten entsprechen nicht den „Anerkannten Regeln der Technik“ und mir bekannten Kenntnissen.
Ich bitte um Veranlassung, gegenüber der Baufirma nach VOB Teil B §4(1) den Mangel anzuzeigen und zu überprüfen.
Die Abarbeitung der mangelhaften Leistung bitte umgehend veranlassen nach VOB Teil B §7 um weitere Kosten oder Folgeschäden zu vermeiden.
Mündliche Aussage auf dieses Schreiben vom 06.04.05: Wir haben ein Putzträgergewebe mit eingebunden!
Fazit 1: Auch wenn man eine HW für sein(e) Objekt (überwachung) beauftragt, ist man vor einem Misch-Masch nicht gefeit!
Fazit 2: Für das Gewissen des Ausführenden, sollte man einen § mal einführen!
Spreu von Weizen könnte man dann besser trennen!
p.s. : Die Bemusterung für Farbauftrag der Wände ist eine andere Geschichte! Nur noch schlimmer!
In Verzweiflung….
Erstmal schnell machen, Erklärung fürs machen, kommt später?
Schreiben an eine HW mit Bauüberwachung, vom 21.03.05!
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ausführung der Arbeiten im Treppenhaus der Eigentümergemeinschaft bin ich nicht einverstanden.
Das Schließen der Kabeltrassen entspricht nicht der Mauerwerks DIN 1053(Steinüberdeckungen bei Halbsteinwänden sind mit 12 cm herzustellen)
Des Weiteren ist der Putzauftrag auf Mischmauerwerk (auch bei Materialwechsel) nicht mit Putzträgergewebe zur Rissvermeidung versehen worden(siehe DIN 18350).
Außerdem wurden Materialien (Rigipsplatten) in den Kabeltrassen verbaut, die aus dem Eigentum der Bewohner stammen.
Die Arbeiten entsprechen nicht den „Anerkannten Regeln der Technik“ und mir bekannten Kenntnissen.
Ich bitte um Veranlassung, gegenüber der Baufirma nach VOB Teil B §4(1) den Mangel anzuzeigen und zu überprüfen.
Die Abarbeitung der mangelhaften Leistung bitte umgehend veranlassen nach VOB Teil B §7 um weitere Kosten oder Folgeschäden zu vermeiden.
Mündliche Aussage auf dieses Schreiben vom 06.04.05: Wir haben ein Putzträgergewebe mit eingebunden!
Fazit 1: Auch wenn man eine HW für sein(e) Objekt (überwachung) beauftragt, ist man vor einem Misch-Masch nicht gefeit!
Fazit 2: Für das Gewissen des Ausführenden, sollte man einen § mal einführen!
Spreu von Weizen könnte man dann besser trennen!
p.s. : Die Bemusterung für Farbauftrag der Wände ist eine andere Geschichte! Nur noch schlimmer!
In Verzweiflung….