Denkmal AfA jährlich mit Baufortschritt möglich?

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mruehrig

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Hallo, ich hätte da einen steuerliche Frage, die ich hier gerne mal zur Diskussion stellen würde, bevor ich mir Steuerberaterischen Rat hole.
Ich bin kurz davor mir ein Einzeldenkmal (Sandsteinhaus) zu kaufen und entweder in einen Teil selbst einzuziehen oder komplett zu vermieten. Das Haus in derzeit nur teilweise bewohnt und es gibt einiges zu renovieren, Hatte auch schon einen Besichtigungstermin mit der Denkmalschutzbehörde. Dabei kamen wir auch auf einige steuerliche Punkte zu sprechen und der Herr von der Denkmalschutzbehörde hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich, wenn ich in Abstimmung mit der Behörde einzelne Maßnahmen/Gewerke durchführe (z.B. das Dach saniere, oder eine neue Heizung einbaue), die Kosten/Rechnungen für die einzelnen Gewerke bei ihm/der Denkmalschutzbehörde einreichen kann. Diese würden mir dann die denkmalgerechte Ausführung bestätigen, und ich
könnte diese Kosten als Sonder AfA (9 bzw. 12 Jahre je nach Eigennutz oder Vermietung) abschreiben. Die Zeiträume sind mir natürlich bekannt. Allerdings meinte der Fachmann für Denkmalschutz, dass dies auch jahresweise geht, indem ich die Rechnungen über einzelne Gewerke/Maßnahmen über mehrere Jahre sammle und nach Abschluss der Baumaßnahme/Einzelgewerke vorlege. Er meinte, das wäre ein Unterschied zu einer Sanierung in einem kommunalen Sanierungsgebiet wo man in der Regel eine Sanierungsvereinbarung mit der Stadt/Kommune trifft. Dort kann man erst nach Abschluss aller Renovierungsarbeiten mit der Abschreibung beginnen.
Gibt es hier Renovierer, die ihre Maßnahmen schon vor Fertigstellung der gesamten Renovierung abschreiben?. Im Gesetzestext steht Abschreibung nach Abschluss der Baumaßnahme. Meine Frage wäre nun konkret: was ist im Sinn des Gesetzes einen Maßnahme? Können das einzelne Gewerke sein oder ist das immer die komplette Sanierung bis zur Bezugsfertigkeit. Wenn ich z.B. jahresweise angefallene Maßnahmen abschreiben könnte würde das meinen Plänen für eine "nach und nach" Sanierung deutlich mehr entgegenkommen, als wenn ich das Gebäude bezugsfertig haben muss, was ein erheblicher Aufwand sein wird und sich wegen der eingeschränkten finanziellen Mittel in dei Länge ziehen kann.
Natürlich wird die Abschreibung einzelner Gewerke die Steuererklärung sehr kompliziert werden lassen. Dabei habe ich aber fachliche Hilfe.
Ich denke der Herr von der Denkmalschutzbehörde wird das nicht ohne Grund angesprochen haben. Allerdings wird er wohl kein Steuerfachmann sein.
Lohnt es sich mit der Frage zu einem Steuerberater zu gehen oder kann mir evtl. mein Finanzamt weiterhelfen, die müssen es ja letztendlich prüfen/abnicken..?

Ein frohes Osterfest wünscht
Manfred
 
Thema: Denkmal AfA jährlich mit Baufortschritt möglich?
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