CE-Zeichen für Vorhangfassaden kann ab 1. Dezember 2004 angebracht werden

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Fassadenbauer
können ab dem 1. Dezember die CE-Kennzeichnung für Vorhangfassaden anbringen.
Mit einem CE-Kennzeichen erklärt der Hersteller, wie sein Produkt die geregelten
Merkmale der zugehörigen harmonisierten europäischen Norm erfüllt. Als ein
technischer Reisepass für Produkte im In- und Ausland ermöglicht das CE-Zeichen
den ungehinderten Handel in Europa. Nach einer einjährigen Koexistenzperiode mit
bisherigen nationalen Nachweisverfahren wird die CE-Kennzeichnung von
Vorhangfassaden dann ab dem 1. Dezember 2005 Pflicht
. In einem neuen
Merkblatt erläutert FAECF, der Dachverband der europäischen Hersteller von
Fenstern und Fassaden aus Aluminium, die neuen europäischen Normen sowie die zur
CE-Kennzeichnung notwendigen Formalitäten. "Der Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. hat maßgeblich an der Erstellung des Merkblatts
mitgewirkt", erklärte Dipl.-Ing. Frank Koos, Vertreter des deutschen Verbandes
und Technischer Sekretär von FAECF. "Mit dem Merkblatt, das wir in deutscher
Fassung veröffentlichen, geben wir dem Fassadenbauer alle wichtigen
Informationen zur CE-Kennzeichnung in verständlicher Form in die Hand."



Was ist eine Vorhangfassade? Was sind die wesentlichen Merkmale,
die in der Konformitätserklärung aufgeführt werden müssen? Wie sieht eine
exemplarische Konformitätserklärung aus? Welche Gestaltungsregeln gelten für das
CE-Zeichen? Welche Möglichkeiten der Erstprüfung gibt es? Das Merkblatt
erläutert alle wichtigen Regelungen der neuen Norm und beschreibt den Weg zur
Konformitätserklärung und zum CE-Zeichen für Vorhangfassaden. Grundlage ist die

EN 13830: 2003 "Vorhangfassaden - Produktnorm", die am 26. Oktober 2004 im
Amtsblatt der Europäischen Union als harmonisierte Produktnorm veröffentlicht
wurde. Danach kann die CE-Kennzeichnung ab dem 1. Dezember 2004 vorgenommen
werden. Dann beginnt eine einjährige Koexistenzperiode nationaler und
europäischer bauaufsichtlicher Nachweisführung. Ab dem 1. Dezember 2005, nach
Ablauf dieser Periode, dürfen in Europa nur noch Produkte mit dem CE-Zeichen in
den Handel gebracht werden.



Eine nationale Besonderheit ist in Deutschland zu beachten.
Dort bemängeln nun die deutschen Baubehörden, dass die Produktnorm für die
nichttragenden Vorhangfassaden Fragen der Standsicherheit nicht ausreichend
berücksichtigen würde. Die Behörden wollen deswegen zusätzlich zum CE-Zeichen
auf einem Standsicherheitsnachweis bestehen, der aufgrund eingeführter
Berechnungsnormen erbracht werden muss. Wird der Anwendungsbereich dieser
Bemessungsnormen überschritten, sind allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen
oder Zustimmungen im Einzelfall erforderlich. Dies gilt beispielsweise häufig
für Verbindungen zwischen Pfosten und Riegel, sogenannte T-Verbindungen. "Mit
der Einführung des CE-Zeichens machen wir einen weiteren wichtigen Schritt auf
dem Weg zu einem freien europäischen Markt. Ob der deutsche Alleingang mit
zusätzlichen nationalen Anforderungen auf Dauer Bestand haben wird, ist nicht
abzusehen", erklärte Frank Koos. "Die deutschen Systemhäuser haben mit
Unterstützung des VFF die speziellen deutschen Zulassungen bereits erlangt. Die
Fassadenbauer sind somit für alle Fälle gerüstet."



Das Merkblatt CE.01 "CE-Kennzeichnung von Vorhangfassaden" wurde
von FAECF in Zusammenarbeit mit dem europäischen Aluminiumverband EAA und den
nationalen Mitgliedsverbänden erstellt. Das auf Deutsch vom VFF herausgegebene
Merkblatt kann als Leseprobe unter

www.window.de
eingesehen werden. Es ist gegen eine Schutzgebühr von 6,- Euro
zzgl. Versandkostenpauschale bei der Geschäftsstelle des Verbandes über
vff@window.de
erhältlich.
Verbandsmitglieder erhalten ein Exemplar des Merkblatts kostenlos.



<div align='right'>Siehe auch:

Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
</div>
 
Thema: CE-Zeichen für Vorhangfassaden kann ab 1. Dezember 2004 angebracht werden
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