CE-Kennzeichen für ESG und TVG

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Ab
Sommer 2006 wird das CE-Kennzeichen für Einscheibensicherheitsglas (ESG) und
Teilvorgespanntes Glas (TVG) Pflicht. Dies bedeutet für die SECURIT-PARTNER tief
greifende Einschnitte in die Organisationsstruktur des Unternehmens. Dennoch
wollen die ersten SECURIT-PARTNER bereits im Sommer 2005 mit der freiwilligen
CE-Kennzeichnung beginnen. Damit zeigen sie frühzeitig Flagge - unterstützt
werden sie durch ihren industriellen Partner SAINT-GOBAIN GLASS Deutschland.



Das CE-Kennzeichen findet sich seit Jahren auf vielen
alltäglichen Gegenständen: vom Herd über den Kugelschreiber bis zum Fernseher.
Grundlage für ein CE-Kennzeichen sind immer harmonisierte europäische Normen,
die die technischen Spezifikationen und die Produktarten festlegen.



Was bedeutet das CE-Kennzeichen?



CE steht für "Communauté Européene" (frz. für Europäische
Gemeinschaft). Es bestätigt, dass das betreffende <nobr>(Glas-)<span style="font-size: 1px">
</span></nobr>Produkt mit der zugehörigen harmonisierten EU-Norm übereinstimmt. Für die
so genannte Konformitätsbescheinigung - und somit für die CE-Kennzeichnung des
Produkts - ist der Hersteller verantwortlich. Mit dem CE-Kennzeichen für ESG und
TVG können Bauglasprodukte künftig im europäischen Wirtschaftsraum frei
gehandelt werden. Das CE-Zeichen gibt den Qualitätsstandard der europäischen
Produktnorm wieder, ist jedoch kein Qualitätssiegel oder Prüfzeichen im
herkömmlichen Sinn. Der Hersteller - hier also der SECURIT-PARTNER - trägt die
volle Verantwortung für die Bescheinigung, dass ein Produkt den Anforderungen
einer technischen Spezifikation entspricht.



Ab wann kann und ab wann muss das CE-Zeichen angebracht werden?



Seit Januar 2005 sind zwei wichtige Normen für Glasprodukte verfügbar: die

DIN EN 12150-2 für Einscheibensicherheitsglas und die

DIN EN 1863-2 für
Teilvorgespanntes Glas. Dies bedeutet, für ESG und TVG wird das CE-Kennzeichen
voraussichtlich ab Juli 2006 Pflicht. Die CE-Kennzeichnung von ESG und TVG wird
aber früher möglich sein - voraussichtlich ab Juli 2005. In der Zeit zwischen
Juli 2005 und Juli 2006 sind ESG und TVG sowohl mit dem CE-Zeichen als auch dem
Ü-Zeichen zulässig (so genannte Koexistenzphase). Im Juli 2006 läuft die
Koexistenzphase für ESG und TVG ab - dann müssen ESG und TVG das CE-Zeichen
tragen.



Die SECURIT-PARTNER wollen aber bereits die Koexistenzphase zur
CE-Kennzeichnung nutzen.
Andere Glasprodukte, z.B. VSG, ESG-H oder Isolierglas folgen später - die
erforderlichen Produktnormen sind derzeit noch nicht vollständig verfügbar.



Welche Maßnahmen sind für die SECURIT-PARTNER verpflichtend?



Die Anforderungen an das CE-Zeichen sind hoch. Die europäischen Produktnormen
für Glasprodukte greifen in die innerbetriebliche Organisationsstruktur ein,
fordern ein Qualitätsmanagementsystem, eine werkseigene Produktionskontrolle mit
detaillierter Dokumentation sowie umfangreiche Erstprüfungen. Voraussetzung ist
weiterhin eine System- oder Produktbeschreibung, die Vorprodukte, Toleranzen und
Fertigungsabläufe beschreibt.



SAINT-GOBAIN GLASS will seine Partner auf dem Weg zum CE-Zeichen
begleiten. Am Ende
steht die Übereinstimmungserklärung (die so genannte Konformitätserklärung), die
der jeweilige SECURIT-PARTNER in eigener Verantwortung ausstellt. Das Produkt
SECURIT (ESG) oder PLANIDUR (TVG) entspricht dann der harmonisierten
Produktnorm. In der Konformitätsbescheinigung bestätigt der Hersteller die
Übereinstimmung zwischen Produkt und europäischer Norm. Sie wird durch die
Geschäftsführung unterschrieben.



<div align='right'>Siehe auch:
Securit-Partner</div>
 
Thema: CE-Kennzeichen für ESG und TVG
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