M
maggy
Guest
Ich brauche euren Rat:
Das Haus meiner Eltern (Bj 1920)bestand ursprünglich aus zwei abgeschlossenen Wohnungen. Im Dachboden befanden sich mit Wohnungsabschlusstür zum Hausflur zwei Mansardenzimmer ohne Wasser und Heizung und ein als Trockenraum genutzter Dachboden.Die Zimmer waren in Kriegs- oder Nachkriegszeiten sogar einmal als Wohnung vermietet gewesen. Ansonsten wurden sie später als Jugendzimmer genutzt.
Im Jahr 1984 wurde das gesamte Dachgeschoss zu einem Studio ausgebaut.
Also
- Das kleine Mansardenzimmer wurde zum Badezimmer ( Verlegung der Wasser- und Abwasserleitungen durch den Kamin)
- Abbruch der Zwischenwand zwischen dem anderen Masardenzimmer und dem "Trockenboden"
- vollständiger Ausbau des "Trockenbodens" mit Veluxfenstern etc (ohne Gauben, die waren in dem anderen Raum schon voerhanden)
Genutzt wurde die Wohnung von einem Familienmitglied.
Laut Architekt damals war eine Baugenehmigung nicht erforderlich. Der Architekt hat allerdings nicht den Auftrag erhalten, die Unterlagen hierüber sind weg. Der Ausbau wurde von einem Installateur und einem kleinen Bauunternehmer durchgeführt.
Nun soll das Haus verkauft werden und Erinnerungen werden wach.
War für den Umbau eine Baugenehmigung wirklich nicht erforderlich ( wäre schön)?
Wenn doch, was nun?
Verliert das gesamte Dachgeschoss seinen Bestandsschutz?
Kann man den Bestandsschutz wieder herstellen, indem man die abgerissene Zwischenwand wieder aufbaut? Dann wäre die alte Wohnfläche wieder da und der neue " alte Trockenraum" wäre Abstellraum. ( Weiß ja keiner, dass die Wand mal weg war)
- Durfte man aus einem Mansardenzimmer ein Badezimmer machen
Die Wohnung ist damals wahnsinnig teuer ausgebaut worden ( Sanitär etc ) Ohne Bestandsschutz gibt es mit Sicherheit Probleme mit Brandschutz usw.
Hätten meine Eltern damals gewusst oder zumindest daran gedacht, dass es so etwas wie eine Baugenehmigung gibt, gäbe es das Problem jetzt nicht. Seitdem ich jetzt einmal nach den Unterlagen gefragt habe,haben sie schlaflose Nächte und möchten das irgendwie regeln.
Bauunterlagen sind beim Bauamt nicht mehr vorhanden.(Habe im Archiv nachgefragt) Lediglich die Baugenehmigung für einen Anbau ( irgendwann in den Sechzigern und einer Garage liegt vor.
Das Haus liegt in Nordrhein Westfalen
Vielen vielen Dank für eure Antworten.
Das Haus meiner Eltern (Bj 1920)bestand ursprünglich aus zwei abgeschlossenen Wohnungen. Im Dachboden befanden sich mit Wohnungsabschlusstür zum Hausflur zwei Mansardenzimmer ohne Wasser und Heizung und ein als Trockenraum genutzter Dachboden.Die Zimmer waren in Kriegs- oder Nachkriegszeiten sogar einmal als Wohnung vermietet gewesen. Ansonsten wurden sie später als Jugendzimmer genutzt.
Im Jahr 1984 wurde das gesamte Dachgeschoss zu einem Studio ausgebaut.
Also
- Das kleine Mansardenzimmer wurde zum Badezimmer ( Verlegung der Wasser- und Abwasserleitungen durch den Kamin)
- Abbruch der Zwischenwand zwischen dem anderen Masardenzimmer und dem "Trockenboden"
- vollständiger Ausbau des "Trockenbodens" mit Veluxfenstern etc (ohne Gauben, die waren in dem anderen Raum schon voerhanden)
Genutzt wurde die Wohnung von einem Familienmitglied.
Laut Architekt damals war eine Baugenehmigung nicht erforderlich. Der Architekt hat allerdings nicht den Auftrag erhalten, die Unterlagen hierüber sind weg. Der Ausbau wurde von einem Installateur und einem kleinen Bauunternehmer durchgeführt.
Nun soll das Haus verkauft werden und Erinnerungen werden wach.
War für den Umbau eine Baugenehmigung wirklich nicht erforderlich ( wäre schön)?
Wenn doch, was nun?
Verliert das gesamte Dachgeschoss seinen Bestandsschutz?
Kann man den Bestandsschutz wieder herstellen, indem man die abgerissene Zwischenwand wieder aufbaut? Dann wäre die alte Wohnfläche wieder da und der neue " alte Trockenraum" wäre Abstellraum. ( Weiß ja keiner, dass die Wand mal weg war)
- Durfte man aus einem Mansardenzimmer ein Badezimmer machen
Die Wohnung ist damals wahnsinnig teuer ausgebaut worden ( Sanitär etc ) Ohne Bestandsschutz gibt es mit Sicherheit Probleme mit Brandschutz usw.
Hätten meine Eltern damals gewusst oder zumindest daran gedacht, dass es so etwas wie eine Baugenehmigung gibt, gäbe es das Problem jetzt nicht. Seitdem ich jetzt einmal nach den Unterlagen gefragt habe,haben sie schlaflose Nächte und möchten das irgendwie regeln.
Bauunterlagen sind beim Bauamt nicht mehr vorhanden.(Habe im Archiv nachgefragt) Lediglich die Baugenehmigung für einen Anbau ( irgendwann in den Sechzigern und einer Garage liegt vor.
Das Haus liegt in Nordrhein Westfalen
Vielen vielen Dank für eure Antworten.