Beschilderung eines denkmalgesch.Hauses

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Mona Eckardt

Guest
Hallo!!
Ich habe vor kurzem eine Hebammenraxis in einem denkmalgeschützten haus eröffnet und habe nun ärger mit der vermietrin des hauses.sie hat ebenfalls direkt neben meiner praxis eine heilpraktiker-praxis und behauptet nun, der denkmalschutz verlange von ihr eine einheitliche beschilderung durch die praxisschilder.ihr schild ist in etwa 1/3 kleiner als meins und ausserdem in 2 teile geteilt.meines ist aus einem stück und trägt zudem noch das logo meiner praxis.frage:wo kann ich eine eventuelle rechtsvorschrift nachlesen ??
stimmt ihre behauptung ? meine vermieterin möchte mich nun unter androhung von rechtsmitteln dazu zwingen, ihr ein vergleichbares schild ( mit-) zu finanzieren.ansonsten fordert sie ,dass ich mein schild verkleinern lasse.ist sie durch das denkmalschutzgesetz dazu berechtigt?
ich bin gespannt auf eine antwort und danke allen, die sich die mühe machen ,jetzt schon ganz ganz herzlich!!
 
Fragen Sie doch mal ...

Fragen Sie doch mal bei Ihrer Denkmalschutzbehörde nach! Einfach anrufen. Ich weiß, daß es manchmal die absurdesten Forderungen gibt. In einem Fall musste ein mir bekanntes Geschäft die Türklinke auswechseln. Na ja... Also nicht spekulieren, einfach Fragen.
 
Thema: Beschilderung eines denkmalgesch.Hauses
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