T
Tobias
Guest
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine frage zu einem bauvorhaben nach §34 Baugesetzbuch (Nachbarbebauung)
Ein Vollerschlossenes grundstück wird verkauft (es stand schon mal ein haus draus ,wurde abgerissen )
Nun steht in der Expose : 855m² Freiraum und Gestaltungsmöglichkeiten für ein persöhnliches Traumhaus....
Die Bebauung erfolgt als Lückenbebauung nach §34 Baugesetzbuch. Es sind maximal 2 Wohneinheiten möglich.
Was aber heist der in der klammer gesetzte (NACHBARBEBAUUNG) ???
Werde ich nun doch eingeschränkt also darf ich nur wie mein nachbar bauen in gleicher bauart?
Das grundstück liegt an einer Bundesstraße.
Ein baugebiet im sinne von Siedlung ist dort nicht es werden Hauser endlang der straße gebaut.
Bauvorhaben: Podologie Praxis + Eigennutzung (Wohnen) 1,5 Etage Praxis unten Oben Wohnen.
Wenn jemand eine info für mich hat wäre ich sehr dankbar.
Ich habe eine frage zu einem bauvorhaben nach §34 Baugesetzbuch (Nachbarbebauung)
Ein Vollerschlossenes grundstück wird verkauft (es stand schon mal ein haus draus ,wurde abgerissen )
Nun steht in der Expose : 855m² Freiraum und Gestaltungsmöglichkeiten für ein persöhnliches Traumhaus....
Die Bebauung erfolgt als Lückenbebauung nach §34 Baugesetzbuch. Es sind maximal 2 Wohneinheiten möglich.
Was aber heist der in der klammer gesetzte (NACHBARBEBAUUNG) ???
Werde ich nun doch eingeschränkt also darf ich nur wie mein nachbar bauen in gleicher bauart?
Das grundstück liegt an einer Bundesstraße.
Ein baugebiet im sinne von Siedlung ist dort nicht es werden Hauser endlang der straße gebaut.
Bauvorhaben: Podologie Praxis + Eigennutzung (Wohnen) 1,5 Etage Praxis unten Oben Wohnen.
Wenn jemand eine info für mich hat wäre ich sehr dankbar.