Baurecht: Bei Zahlungsverzug kann Nachlassklausel entfallen

Diskutiere Baurecht: Bei Zahlungsverzug kann Nachlassklausel entfallen im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Bauherr und Bauunternehmer können wirksam vereinbaren, dass ein Nachlass nur gewährt wird, wenn die Vergabe- und Vertragsordnung für...
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Bauherr
und Bauunternehmer können wirksam vereinbaren, dass ein Nachlass nur gewährt
wird, wenn die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als
Vertragsgrundlage uneingeschränkt eingehalten wird. Dies bestätigte das
Oberlandsgericht Celle nach Informationen der Quelle Bausparkasse.



Der Fall: Die beiden Vertragspartner hatten vereinbart,
dass ein Nachlass von neun Prozent gewährt werden solle, wenn die VOB als
Vertragsgrundlage durch den Vertragspartner uneingeschränkt eingehalten werde.
Der Unternehmer verweigerte jedoch den vereinbarten Nachlass, da der Bauherr die
fälligen Abschlagszahlungen nicht innerhalb der von der VOB/B vorgesehenen Frist
zahlte.



Das Urteil: Das Gericht gab dem Unternehmer Recht, da die
getroffene Vereinbarung wie eine Skonto-Abrede anzusehen sei. Dazu gehört, dass
der Bauherr innerhalb der in der VOB/B genannten Fristen die Zahlungen leiste.
Die Formulierung "uneingeschränkt" könne nur so verstanden werden, dass alle
Zahlungen fristgerecht sein müssten, um den vereinbarten Nachlass von neun
Prozent zu erhalten (Az. 14 U 226/03).



<div align='right'>Siehe auch:

Quelle Bausparkasse
</div>
 
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