... weil er es gelernt hat!
Die Frage ist ziemlich allgemein gestellt.
Um Baugesuche einreichen zu können muß man eine entsprechende Qualifikation und eine dementsprechende Berufserfahrung nachweisen, die in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt sind.
Baugesuche für einfache Bauvorhaben (1-2 Familienhäuser) einreichen können alle sog. Bauvorlageberechtigten, das sind nicht nur Architekten, sondern auch Bauingenieure, staatl. gepr. Techniker und Handwerksmeister (Zimmerer, Maurer, etc.).
Bei schwierigeren Bauvorhaben sind nur Architekten und Bauingenieure mit einer entsprechenden Berufspraxis zur Bauvorlage berechtigt.
Ich persönlich als Bauingenieur/Statiker empfehle die Planung vorrangig an einen qualifizierten Architekten zu vergeben. In meiner beruflichen Praxis sind mir oft qualitative und ästhetische Unterschiede zwischen Architektenplan und einfacheren Varianten aufgefallen. Die Entscheidung, was wichtiger ist - ein billiger Plan oder eine harmonische Gebäudegestaltung - bleibt natürlich jedem selber überlassen.
(Ich will jedoch nicht sagen, dass nur Architekten gute Pläne machen! Aber sie haben's halt gelernt.)