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Birgit JUngnickel
Guest
Hallo liebes Forum, ich wohne in einem Mietshaus in Markkleeberg. Die Fassade ist denkmalgeschützt und wurde im Jahr 2012 rekonstruiert. Dabei wurden an der Giebelseite Holzbalkone angebracht, die jetzt baufällig geworden sind und durch eine Stahlkonstruktion ersetzt werden sollen. Nun stellt sich der Denkmalschutz quer und besteht wieder auf Holzbalkone. Dies wird jedoch von den Eigentümern des Gebäudes abgelehnt, da eine Stahlkonstruktion langlebiger ist. Darf der Denkmalschutz darauf bestehen, obwohl vor der Sanierung keine Balkone an der Giebelseite vorhanden waren?
Die Eigentümer würden sich auch bereit erklären, die Stahlbalkone mit einer Verkleidung aus Holzelementen zu versehen. Ich bitte dringend um eine Antwort, denn der Balkon (Südseite und sehr schön sonnig) wird von mir intensiv genutzt und war das entscheidende Element, diese Wohnung zu beziehen.
Die Eigentümer würden sich auch bereit erklären, die Stahlbalkone mit einer Verkleidung aus Holzelementen zu versehen. Ich bitte dringend um eine Antwort, denn der Balkon (Südseite und sehr schön sonnig) wird von mir intensiv genutzt und war das entscheidende Element, diese Wohnung zu beziehen.