Ist euer Haus denn ein Denkmal?
Wenn dem so ist, müsstet ihr den teilweisen Austausch der Fachwerkkonstruktion eh bei der unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Und zwar bevor angefangen wird.
Bei uns in Hessen ist dann die Denkmalschutzrechtliche Genehemigung gleichbedeutend mit einer "normalen" Baugenehmigung. Der Antrag wird dann Verwaltungsintern "durchgereicht".
Soll heißen, wenn die Denkmalschutzbehörde "grünes Licht" gibt, ist der Behördengang abgeschlossen und es kann los gehen.
Wie gesagt, in Hessen ist das so. Wie es bei euch ist, vermag ich nicht zu sagen.
Grüße
Martin