Grundsätzlich
sind Sie verpflichtet, sich bei der Erneuerung von wärmeübertragenden Außenbauteilen (Wand/Boden gegen Erdreich, Keller/Decke über OG/Dach / Fenster und Außentüren) an die Vorgaben der EnEv zu halten und die darin angegeben max. Wärmedurchgangswerte mit Ihrer Konstruktion zu erreichen. Es gibt zwar für Fachwerkbauten ein paar Ausnahmen, aber auch nur bei Bestandsbauteilen, nicht bei der kompletten Erneuerung.
Insofern muß jetzt geklärt werden, wie Sie mit Ihrer traditionellen neuen Fachwerkaußenwand und einer beabsichtigten Innendämmung diesen U-Wert von 0,24 W/m2K erreichen können; das wird so nicht funktionieren.
Die Gesamtkonstruktion der Außenwand wird eine andere sein müssen, eventuell mit einer Außendämmung. Zum ausmauern selbst nehmen Sie Lehmziegel und Lehmmörtel, der sich mit dem Fachwerk am besten verträgt.
Wer hat diese Maßnahme konzipiert? Ist dafür ein Bauantrag gestellt worden oder macht das der Zimmerer "nebenbei".
Wo befindet sich Ihr Hof? Bei Bedarf und Interesse kann ich im Sinne einer Bauberatung gerne einmal vorbeischauen.