nun
wenn es dort schon Rückbau gab, ist es schwierig, eine Ausnahme zu erteilen. Ich kenne aber aktuelle Beispiele, wo bestehende Gebäude im Außenbreich umgenutzt oder neu gebaut worden (auch Landschaftsschutzgebiet), weil sich einige Persönlichkeiten dafür stark gemacht haben. Selber mußte ich am eigenen Haus (1814 erreichtet - mit Baugenehmigung ???) erleben, wie eine Umnutzung zur WE-Haus vor 1980 mit fast auf die Füße gefallen war. Ich sollte dann einen Bauantrag stelenn, da die Behörde der Meinung war, daß ich illegal wohne. Den Bauantrag hat dann das Regierungspräsidium abgelehnt, weil es Außenbreich ist. Durch meine Suche in den Kreisarchiven fand ich dann den fats handgeschriebenen Zettel an die Gemeinde, daß ich soundsoviel m2 Wohnraum zu DDR-Zeiten beziehe (Meldung an die Wohnungskartei, kein Bauantrag) - daraufhin sollte ich meinen Bauantrag zurückziehen. Das hatten wir aufgrund der Kosten abgelehnt - daraufhin wurde das als genehmigungsfrei entschieden. So konnte ich sogar Fördermittel bekommen.