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RalfWausE
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wir (meine Frau und ich) planen gerade die an mein Elternhaus grenzende Scheune zum Wohnhaus auszubauen und sind derzeit ein wenig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen am hadern.
Laut Auszug aus dem Liegenschaftskataster (siehe Bild) ist die Scheune bereits als Wohnhaus eingetragen, würde das (so unser vielleicht naives Wunschdenken) bedeuten, dass hier eigentlich keine Umnutzung stattfinden würde? D.h. kein Architekt und vollständiger Bauantrag notwendig? Oder befinden wir uns hier völlig auf dem Holzweg? An der bereits vorhandenen Etagenaufteilung würden wir prinzipiell nichts ändern wollen, es soll "nur" gedämmt werden und Fenster die bereits vorhandenen Luken ersetzen.
Die Straße / der Ortsteil in dem das Haus steht ist im hessischen Denkmalschutzregister als "Flächendenkmal" geführt, hat hier jemand vielleicht schon Erfahrungen mit den unter diesen Umständen erlabubten Änderungen gemacht? Wäre z.B. der Austausch des zur Straße zeigenden (und somit sichtbaren) Scheunentores prinzipiell genehmigungsfähig?
Ich weiß dass der Beitrag im Grunde ein Aufruf zur Glaskugelschauerei ist, wenn jedoch jemand hier schon mal unter ähnlichen Bedingungen (aus-)gebaut hat würde ich mich über Rückmeldungen freuen.
Gruß
Ralf