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Jan1
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Hallo Forum,
wir wollen eine ältere Dachterrasse reaktivieren und die Wohnung dann vermieten. Die alte Absturzsicherung ist ein Witz: 3 dünne Metallpfosten, daran 2 15-mm-Querbretter und dann staketenmäßig wieder 15 mm dünne Hölzer. Wir wollen es jetzt stabiler bauen, wie stabil das aber nötig ist, ob es aus Holz sein darf, ob es an das Holz baurechtliche Anforderungen gibt, dazu finde ich gar nichts. Nur zur Höhe steht in unserer (Brandenburgischen) Bauordnung: Die Höhe von Umwehrungen muss mindestens 0,90 m, ab einer Absturzhöhe von 12 m mindestens 1,10 m betragen. Gibt es zum Material und seiner Stärke an anderer Stelle Vorschriften? Die können doch nicht sehenden Auges zusehen, wie Mieter durch Sperrholzgeländer fallen.
Danke für Eure Antworten
wir wollen eine ältere Dachterrasse reaktivieren und die Wohnung dann vermieten. Die alte Absturzsicherung ist ein Witz: 3 dünne Metallpfosten, daran 2 15-mm-Querbretter und dann staketenmäßig wieder 15 mm dünne Hölzer. Wir wollen es jetzt stabiler bauen, wie stabil das aber nötig ist, ob es aus Holz sein darf, ob es an das Holz baurechtliche Anforderungen gibt, dazu finde ich gar nichts. Nur zur Höhe steht in unserer (Brandenburgischen) Bauordnung: Die Höhe von Umwehrungen muss mindestens 0,90 m, ab einer Absturzhöhe von 12 m mindestens 1,10 m betragen. Gibt es zum Material und seiner Stärke an anderer Stelle Vorschriften? Die können doch nicht sehenden Auges zusehen, wie Mieter durch Sperrholzgeländer fallen.
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