J
JR
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Ich habe folgendes Problem:
Da mein Grundstück ein Höhenunterschied von zwei Metern hat und ich um mein Haus herumgehen möchte, muss ich zum Nachbargrundstück eine Höhe von zwei Metern überbrücken.
Ich habe beabsichtigt, im Abstand von 1,5 Metern zur Grenze eine 1 Meter hohe Stützmauer zu errichten. Den noch verbleibenden Höhenunterschied von 1 Meter zum Nachbargrundstück wollte ich anböschen.
Nun sagt mir mein Nachbar, dass ich mit meiner Stützmauer einen Abstand von 3 Metern zu seinem Grundstück einhalten muss.
Wer kann mir die rechtliche Bestimmungen hierzu nennen.
Vielen Dank in Voraus.
Da mein Grundstück ein Höhenunterschied von zwei Metern hat und ich um mein Haus herumgehen möchte, muss ich zum Nachbargrundstück eine Höhe von zwei Metern überbrücken.
Ich habe beabsichtigt, im Abstand von 1,5 Metern zur Grenze eine 1 Meter hohe Stützmauer zu errichten. Den noch verbleibenden Höhenunterschied von 1 Meter zum Nachbargrundstück wollte ich anböschen.
Nun sagt mir mein Nachbar, dass ich mit meiner Stützmauer einen Abstand von 3 Metern zu seinem Grundstück einhalten muss.
Wer kann mir die rechtliche Bestimmungen hierzu nennen.
Vielen Dank in Voraus.