Abgehängte Decke

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Christian

Guest
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, dass dies die richtig Seite ist um meine Fragen zu stellen.

Wir werden Ende September in eine Altbauwohnung ziehen.
Im Wohnzimmer befindet sich eine abgehängte Decke.
Da diese den Raum um 30 cm niedriger macht, haben meine Frau und ich beschlossen, dass die Decke weg muss.
Wir haben dann zusammen mit einem Handwerker 2 Teilstücke entnommen um den Zustand der Originaldecke zu sehen und so den Kostenfaktor einschätzen zu können.
Es befindet sich im vorderen Drittel des Raums ein Bereich, in dem der Balkon der darüber liegenden Wohnung ist.
Dieser Bereich liegt frei und man kann auf den blanken "Boden"und die Stahlträger sehen.
Es besteht hier eine erhöhte Schimmelgefahr.
Der hinzugezogene Verwalter stimmt uns zu, dass dies nicht fachgerecht ist und behoben werden muss.

Mein Fragen sind:

Muss der Besitzer bzw. die Gemeinschaft nur für den Bereich um den Balkon aufkommen oder müssten auch Teile der Kosten im restlichen Deckenbereich übernommen werden, sprich der Übergang und die Folgekosten der restlichen Decke?
Um den Schaden zu beheben muss die abgehängte Decke entfernt werden.
Muss der Eigentümer die Gesamtkosten übernehmen oder nur für den Bereich um den Balkon?

Vielen Dank im Voraus

Christian
 
Thema: Abgehängte Decke
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