J
Joachim Funk
- Beiträge
- 13
folgende konstellation :
eine scheune mit grenzbebauung ins nachbarliche grundstück hinein ist zur einen hälfte baufällig - d.h. ca. 4 m dachstuhl sind zusammengebrochen - der rest des daches steht noch
ebenso die wände - welche aus lehm sind - eine hälfte steht noch - die andere ist mit ausspülungen versehen und soll abgrissen werden.
d.h die hälfte mit den intakten wänden und toren wird als garage bzw. lager genutzt - die andere hälfte steht sozusagen ohne dach offen. die wände sind nach begutachtung nicht mehr zu retten und sollen bis auf das sandsteinfundament abgetragen werden und wieder mit poroton heraufgemauert werden um anschließend den dachstuhl wieder instand zu setzen und das dach neu zu decken.
die wand welche abgerissen werden soll steht allerdings noch weitestgehend
die neu zu errichtende wand auf den alten fundamenten ist allerdings die grenzbebauung ( 1x mal die komplette grenzwand sowie ein teil der vorderen wand.
es wird also alles wieder so hergestellt wie es im ursprünglichen zustand war.es handelt sich um ca. 30 % der umlaufenden wandfläche - es besteht kein denkmalschutz und die scheune liegt im innenbereich und soll auch als solche weiter genutzt werden.
nun meine frage.
muß ich eine baugenehmigung einholen ( wofür ?)
ist eine reparatur des dachstuhls genehmigungspflichtig
wie weit darf ich die alte wand entfernen ohne das der nachbar etwas einwenden kann ( fundament soll ja bestehen bleiben - die neubebauung erfolgt aber auch nur auf der grenze - )
muß eine dachgaube zur reinen verschönerung des objektes dann auch genehmigt werden
objekt liegt in sachsen anhalt
eine veränderung des dachstuhles findet eigentlich nicht statt - die firma stellt alles wieder original her so wie es vorher auch war.
welchen ärger bekommt man wenn einfach anfängt und baut - ich wollte es etwas zeitlich beschleunigen so das die sache innerhalb von einer woche erledigt ist.ich habe nur etwas angst vor den nachbarn - einer sehr neidischen erbengemeinschaft - sowas ollte man nicht unterschätzen.
falls eine baugenehmigung nötig wäre was muß man dann einreichen ? ich möchte natürlich selbst bauen und dach decken - eine planung barauche ich auch nicht da nichts verändert wird.
was wäre nun noch wenn ich ein fenster einbringe in die vorderwand der scheune - allerdings auch auf dem stück grenzwand
für hilfreiche antworten wäre ich sehr dankbar.
eine scheune mit grenzbebauung ins nachbarliche grundstück hinein ist zur einen hälfte baufällig - d.h. ca. 4 m dachstuhl sind zusammengebrochen - der rest des daches steht noch
ebenso die wände - welche aus lehm sind - eine hälfte steht noch - die andere ist mit ausspülungen versehen und soll abgrissen werden.
d.h die hälfte mit den intakten wänden und toren wird als garage bzw. lager genutzt - die andere hälfte steht sozusagen ohne dach offen. die wände sind nach begutachtung nicht mehr zu retten und sollen bis auf das sandsteinfundament abgetragen werden und wieder mit poroton heraufgemauert werden um anschließend den dachstuhl wieder instand zu setzen und das dach neu zu decken.
die wand welche abgerissen werden soll steht allerdings noch weitestgehend
die neu zu errichtende wand auf den alten fundamenten ist allerdings die grenzbebauung ( 1x mal die komplette grenzwand sowie ein teil der vorderen wand.
es wird also alles wieder so hergestellt wie es im ursprünglichen zustand war.es handelt sich um ca. 30 % der umlaufenden wandfläche - es besteht kein denkmalschutz und die scheune liegt im innenbereich und soll auch als solche weiter genutzt werden.
nun meine frage.
muß ich eine baugenehmigung einholen ( wofür ?)
ist eine reparatur des dachstuhls genehmigungspflichtig
wie weit darf ich die alte wand entfernen ohne das der nachbar etwas einwenden kann ( fundament soll ja bestehen bleiben - die neubebauung erfolgt aber auch nur auf der grenze - )
muß eine dachgaube zur reinen verschönerung des objektes dann auch genehmigt werden
objekt liegt in sachsen anhalt
eine veränderung des dachstuhles findet eigentlich nicht statt - die firma stellt alles wieder original her so wie es vorher auch war.
welchen ärger bekommt man wenn einfach anfängt und baut - ich wollte es etwas zeitlich beschleunigen so das die sache innerhalb von einer woche erledigt ist.ich habe nur etwas angst vor den nachbarn - einer sehr neidischen erbengemeinschaft - sowas ollte man nicht unterschätzen.
falls eine baugenehmigung nötig wäre was muß man dann einreichen ? ich möchte natürlich selbst bauen und dach decken - eine planung barauche ich auch nicht da nichts verändert wird.
was wäre nun noch wenn ich ein fenster einbringe in die vorderwand der scheune - allerdings auch auf dem stück grenzwand
für hilfreiche antworten wäre ich sehr dankbar.