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Wohnungseigentümer
sind berechtigt, den zum Sondereigentum gehörenden Bodenbelag ihrer Wohnung zu
entfernen und durch einen anderen zu ersetzen. "Die Veränderung des Bodenbelags
darf jedoch nicht über das unvermeidliche Maß hinaus zu Trittschallbelästigungen
in der darunter liegenden Wohnung...
Grundsätzlich
ist es für die Übernahme von Kosten bei Sanierungen und Reparaturen für
Wohnungseigentümer von Bedeutung, ob die Arbeiten am Gemeinschafts- oder am
Sondereigentum erfolgen. Im ersten Fall zahlt die Gemeinschaft, beispielsweise
aus einer vorhandenen Instandhaltungsrücklage, im...
Wohnungseigentümer,
die über eine Dachterrasse verfügen, dürfen diese nicht ohne weiteres mit Erde
aufschütten und in einen Dachgarten umwandeln. Eine solche Änderung der in der
Teilungserklärung angegebenen Nutzungsart kann nur durch eine Vereinbarung aller
Wohnungseigentümer gestattet...