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Eine
ordnungsgemäße Mangelbeseitigung eines mit Schimmelpilz befallenen Dachstuhls
liege nicht vor, wenn dessen Holzgebälk nach Durchführung der Arbeiten weiterhin
mit Schimmelpilzsporen behaftet ist. Dies gelte nach Ansicht des
Bundesgerichtshofs (BGH) auch dann, wenn von den...