nachträglichen

  1. F

    Sicherungsumfang von Bürgschaften: Vorsicht bei nachträglichen Änderungen des Bauvertrages!

    "Auch wenn es im Bauwesen inzwischen als üblich angesehen wird, Bürgschaften zu stellen bzw. zu fordern, darf doch nicht vergessen werden, dass die Übergabe einer Bürgschaft ausdrücklich im VOB- bzw. BGB- Bauvertrag vereinbart werden muss." Darauf wies der Hauptgeschäftsführer des...
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