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Elke Zürn
Guest
Im Rahmen einer Sanierung und Wohnungskauf wurde zu meiner Wohnung eine Teilungserklärung erstellt und beim Landratsamt eingereicht. Zur Teilungserklärung gehören Pläne. Wer muss diese Pläne unterzeichnen? Weiß das zufällig jemand verbindlich? Reicht der Auftraggeber/Wohnungsverkäufer oder ist entweder der Planverfasser erforderlich?
Auf eine zuverlässige Antwort freue ich mich erst einmal und grüße freundlich in die "Fachwerk"-Welt,
Elke
Auf eine zuverlässige Antwort freue ich mich erst einmal und grüße freundlich in die "Fachwerk"-Welt,
Elke