Kann man diesem Deckenaufbau trauen ?

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Roman

Guest
Hallo an alle,

ich möchte eine Wohnung vom Bauträger kaufen, sie wird erst gebaut. Sie befindet sich im OG. In Spitzboden kommt noch eine Wohnung ober drüber := ((.
Genau ..... ich habe dann eine Holzbalkendecke über mir
und weiß nicht, ob es mit dem Trittschall klappen wird.
Der Deckenaufbau wurde mir so beschieben :

"Zwischen die Kehlbalkenlage (24 cm) gelangt eine Mineralwollisolierung von 180 mm (Wärmeleitgruppe 035) zum Einbau. Auf der Balkenlage wird Trockenestrich (3,0 cm Fermazell mit Trittschalldämung) schwimmend verlegt, auf den dann der Fußbodenbelag (Laminat oder Fließen) angebracht wird. Nach der statischen Berechnung bzw. dem Energieeinsprnachweiß werden damit die Bestimmungen des Schallschutzes und Wärmeschutzes erfüllt."

Das ist mir ziemlich wenig ..
Was sagen Fachleute dazu ?

Vielen Dank
Roman
 
schallschutz

hallo,
es fehlt der Luftschallschutz. Ab ein Zweifamilienhaus muss der Schallschutz die DIN 4109 entsprechen. Der Luftschallschutz wird erreicht mit schwerem Material zwischen den Balken. Das Gewicht, das zwischen den Balken liegen muss, entspricht ungefähr die von 5 cm Beton. Die Balken müssen statisch so dimensioniert werden, das sie auch disen Gewicht tragen können. Achtung: es gab schon zahlreiche Prozesse in dieser Richtung. selbst bei Einfamilienhäuser muss diese DIN gewährleistet werden, obwohl die DIN dies nicht verlangt. Aber Richter verlangen es.
mit freundl. Grüßen.
J.E.Hamesse
 
Nachweis

Zum einen ist ein Energiesparnachweis zwischen zwei Wohnungen nicht notwendig.
Zum anderen ist die Auskunft etwas mager. Lassen Sie sich den Schallschutznachweis zeigen. Fixieren Sie im Kaufvertrag die Einhaltung der Werte für den Tritt- und Luftschallschutz. Sie sollten die Werte für einen "erhöhten Schallschutz" (gem. DIN 4109) einfordern weil in der Praxis häufig Verschlechterungen gegenüber den berechneten Werten eintreten.
 
Zivilrechtlich

geschuldet und öffentlichrechtlich verlangt ist noch lange nicht dasselbe.
Allzuoft sehen die Beteiligten nur in die DIN 4109, weil diese z.B. in NRW bauaufsichtlich eingeführt ist. Wenn kein Schallschutz spezifiziert ist, schuldet der Ersteller, Bauträger etc. aber immer noch eine Leistung "mittlerer Art und Güte " nach BGB. Und was das ist, steht in der mittleren Spalte der Richtline VDI 4100. Ganz einfach und überzeugte bisher noch jeden Richter. Und da sind auch Werte für den Schallschutz im eigenen Wohnbereich genannt !!
Ergebnis: wer nur das bauaufsichtlich (öffentlichrechtlich) geforderte erbringt, liefert unter Umständen ein mängelbehaftetes Werk ab. Auch als Architekt kann man da ins Schleudern kommen.
Es empfiehlt sich also eine konkrete Vereinbarung über den Schallschutz im Kaufvertrag. Dann kann man einen guten (teuren) oder einen weniger guten (billigeren) Schallschutz bestellen, jedenfalls ist der dann auch geplant. Die Bezugnahme auf die Baubeschreibung dürfte Auseinandersetzungen zwangsläufig zur Folge haben.

mit besten Grüßen
 
Thema: Kann man diesem Deckenaufbau trauen ?

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