B
Bumbule
- Beiträge
- 1
Hallo Fachwerker,
möglicherweise hatte schon jemand diesen Fall.
Mein Haus Fachwerk ( Strohlehm mit Stakengeflecht ca. 15-20cm Eichenbalken) stand bisher neben einem Bauwerk ähnlicher Ausführung ca +200Jahre bis auf wechselnde Fassadengestaltung unverbaut. 2 Grenzwände Abstand ca 2-15cm.
Jetzt wurde das Nebengebäude abgerissen und die Baulücke soll mit einer Sichtfassade und Freisitz ( Der untere Bereich soll als offener Carport dienen) geschlossen werden...alles aus Betonfertigteilen.
Die Lücke zwischen beiden Bauwerken wurde nun mit Bauschaum und einem Streifen Dämmplatte verschlossen.
Laut U-Wert Rechner fällt an der Betonwand immer Tauwasser an und kann bei Verschluss nur schwerlich abtrocknen. Daher denke ich das korrekterweise eine Hinterlüftung erfolgen muss und das Bauschaumzeug entfernt werden muss, da ich hierzu keine Zustimmung gegeben habe.
Was ist hier bauphysikalisch und rechtlich die korrekte Ausführung.
Besten Dank für Hinweise und Erfahrungen
möglicherweise hatte schon jemand diesen Fall.
Mein Haus Fachwerk ( Strohlehm mit Stakengeflecht ca. 15-20cm Eichenbalken) stand bisher neben einem Bauwerk ähnlicher Ausführung ca +200Jahre bis auf wechselnde Fassadengestaltung unverbaut. 2 Grenzwände Abstand ca 2-15cm.
Jetzt wurde das Nebengebäude abgerissen und die Baulücke soll mit einer Sichtfassade und Freisitz ( Der untere Bereich soll als offener Carport dienen) geschlossen werden...alles aus Betonfertigteilen.
Die Lücke zwischen beiden Bauwerken wurde nun mit Bauschaum und einem Streifen Dämmplatte verschlossen.
Laut U-Wert Rechner fällt an der Betonwand immer Tauwasser an und kann bei Verschluss nur schwerlich abtrocknen. Daher denke ich das korrekterweise eine Hinterlüftung erfolgen muss und das Bauschaumzeug entfernt werden muss, da ich hierzu keine Zustimmung gegeben habe.
Was ist hier bauphysikalisch und rechtlich die korrekte Ausführung.
Besten Dank für Hinweise und Erfahrungen