Mietrecht-Deckenhöhe NRW

Diskutiere Mietrecht-Deckenhöhe NRW im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Zusammen, soweit ich weiß gilt bei Deckenhöhen von1m--2m die Regelung das der Quadratmeterpreis nur zur Hälfte berechnet werden dürfen...
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Martin17

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Hallo Zusammen,

soweit ich weiß gilt bei Deckenhöhen von1m--2m die Regelung das der Quadratmeterpreis nur zur Hälfte berechnet werden dürfen.
Angeblich sind Fachwerkhäuser aufgrund der Bauweise davon ausgenommen.
Weiß da einer was,suche hier keine Rechtsberatung.

Danke und Grüße
Martin
 
es

macht wenig Sinn, darauf zu bestehen (vorher wie hinterher). Man kann sich sicher über alles streiten. Jede Mietsache ist aber reine Verhandlungssache. Wenn Du ein Haus mit durchgehend 1,90 Raumhöhe mieten willst - zum "halben Preis" - würde ich als Vermieter die Miete dann vorher verdoppeln. Ich kenne es nur aus der Wohnflächenberechnung (Statistik). Rechtsinfos findest Du hier: http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/wohnflaechenberechnung.html
 
Es gibt keine Ausnahme ...

Hallo Martin,
die Berechnung der Wohnfläche (und damit auch der Kaltmiete) ist so wie Du es schilderst. Ich bin selber Vermieter in einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus. Da gibt es keine Ausnahmen auf Grund des Haustyps & -alters.
Lediglich einen Energieausweis braucht (und kann teilweise) der Vermieter nicht im Angebot bzw. als Vertragsbestandteil vorweisen.

Viele Grüße vom südöstlichen Berg des Wuppertals
Karsten
 
Danke

für die Antworten!

Ist eher so eine Finazamtsgeschichte,denen ist die Miete zu gering.

Grüße Martin
 
Thema: Mietrecht-Deckenhöhe NRW

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