Baugenehmigung Dachausbauerweiterung und Dachgaube

Diskutiere Baugenehmigung Dachausbauerweiterung und Dachgaube im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, ich bin ein wenig verwirrt und brauche Hilfe. Ich habe ein Fachwerkhaus von 1890 (kein Denkmalschutz, früher Scheune)in Niedersachsen...
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Antje He

Guest
Hallo,
ich bin ein wenig verwirrt und brauche Hilfe.
Ich habe ein Fachwerkhaus von 1890 (kein Denkmalschutz, früher Scheune)in Niedersachsen erworben,in dem es bereits eine ausgebaute Dachwohnung gibt. Im Erdgeschoss befinden sich Lagerräume.Ich beabsichtige, die vorhandene Wohnung um einen Raum zu erweitern. Dabei möchte ich zwei Giebelfenster sowie vier kleine Dachgauben einbauen. Nach § 69 NBauO ist die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zur Wohnung gehören, genehmigungsfrei.
Gilt dies auch, wenn ich Gauben einsetzte oder kann ich eine Baugenehmigung umgehen, wenn ich Flächenfenster einsetze. Wenn ich auf Gauben verzichte, kann ich allerdings keine Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen beantragen.
Wer weiß Rat?
Antje
 
Die Alten erhalten

Hallo Antje,

der Einbau von Gauben ist üblicherweise baugenehmigungspflichtig (zumindest in Hessen). Der Einbau von Dachflächenfenstern normal nicht, es sei denn, Sie verändern die vorhandenen Sparren, in dem Sie einen sogenannten Wechsel einbauen, um ein breiteres Dachflächenfenster einbauen zu können als es der eigentliche Sparrenabstan hergibt.

Dann lieber kleine Gauben und Kohle aus dem Dorferneuerungsprogramm abgreifen. Un d lassen Sie sich dort auch genau beraten, welche Maßnahmen Sie sonst noch gefördert bekommen. Vielleicht geht da noch einiges in einem Aufwasch zu erledigen. Denken Sie auch die ENEV, vielleicht lassen sich Dämmmaßnahmen ebenfalls gleich mit erledigen und die können ggf. auch bezuschusst oder zumindest steuerlich gefördert werden.

MfG J. Simon
 
Gauben

Dachog. Bei Dacheinbauten, z.B. Gauben verändern sich die Gebäudeabstandsflächen. Die Zulässigkeit dieser Veränderungen ist zu überprüfen und unterliegt daher der Genehmigung. Beim Einbau von liegenden Dachfenstern andert sich die Gebäudeabstandsfläche nicht, daher auch meistens genehmigunsfrei. Aber trotzdem mal mit dem BOA Kontakt aufnehmen, da sich die Kriterien für den Brandschutz ändern.MfG ut de Oltmark
 
Thema: Baugenehmigung Dachausbauerweiterung und Dachgaube

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