Was passiert wenn man ohne Genehmigung des Denkmalschutz was ändert?

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Boris Luda

Guest
Hallo!
Zum Hintergrund meiner Frage: wir sitzen in einem 300 Jahre alten Denkmal in x-ter Generation fest. Alles ist total veraltet (Strom, Gasleitungen; in den meisten Bereichen noch Holzkohleöfen(!), Dach null isoliert, uralte Fenster etc...) Irgendwann in den 70ern wurde es mal unter Denkmalschutz gestellt und die liebe Verwandschaft hat brav immer alles was gemacht werden musste wieder so herstellen lassen, wie es war. Was zur Folge hat, dass es Echtsprossenfenster sein mussten, die eigentlich gar nicht mehr so aussehen wie früher, weil man die Sprossen so eng nicht mit Isoglas verbinden konnte.
Irgendwas beantragt, genehmigt o.ä. wurde allerdings nie.
Jetzt liegt dieser "Familienschatz" in unserer Hand. Wir würden gerne nach und nach sanieren und erstmal mit den Fenstern anfangen. Wollen aber auch keinen Ärger.

Meine Frage daher:
Was passiert eigentlich, wenn man sich nicht an die Vorgaben hält, bzw. erst gar keine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde einholt?

Wir wollen ansich den Charakter des Hauses erhalten(also auch die Optik der Fenster), aber als ich beim Denkmalschutz mal anfragte, wie das mit der Förderung läuft, hat mich der Pfleger ausgelacht - für Fenster gäbs nix. Wenn man aber schon nicht viel Geld hat, macht es einen Unterschied, ob ich welche mit Echtsprossen in Holz oder einfache ohne Schnickschnack in Alu einbaue oder wenigstens nur "falsche Sprossen" (im Glas oder aufgeklebte). Und wirkliche Infos, was eigentlich genau unter Schutz ist, konnte man mir beim Amt auch nicht geben. Würde daher lieber ohne vermutlich langwierige und umständliche Genehmigungsprozesse etwas machen, bevor das Haus nicht mehr bewohnbar ist...
 
Dringende Reparaturen dürfen Sie selbstverständlich jederzeit vornehmen (z.B. "falsche" Ziegel benutzen um einen Wasserschaden zu verhindern).
Verlangen Sie eine verbindliche Liste der Auflagen für Ihr Objekt, aus Gründen der Planungssicherheit, damit Sie mit der Wiederinstandstellung beginnen können.
 
Denkmal

Hallo,

sorum läuft das nicht und kann es nicht laufen.
Sie müssen von Sich aus sagen, was Sie wollen, dann kann die Behörde über den Antrag entscheiden.
Es würde alles wesentlich erleichtern, wenn Sie einen denkmalerfahrenen Architekten mit der Beratung beauftragen würden. Der kann dann sagen, wie Sie sich die Fenster vorstellen und was an der Fassade geschehen soll.

Grundsätzlich gilt nämlich erst einmal: Jede Veränderung ist denkmalrechtlich genehmigungspflichtig. Darüberhinaus kann Bauantragspflicht vorliegen, wobei der Bauantrag Bündelungswirkung entfaltet, d.h. einen separaten denkmalrechtlichen Antrag braucht es dann nicht.
Das kann z.B. der Fall sein, wenn Eingriffe in Rettungswege vorliegen, Dachgeschosse ausgebaut werden oder Nutzungsänderungen anstehen.

Da kommt es dann oft zu Verhandlungssituationen, in denen der Denkmalunerfahrene völlig überfordert wäre.

Würden Sie ungenehigt Änderungen vornehmen, werden die behörden schnell geweckt, im Zweifel durch die lieben Nachbarn und müssen handeln: Bauuntersagungsverfügung, im Zweifel Versiegelung der Baustelle + empfindliches Bußgeld.
Das ist unnötig und kann durch Gespräche vor Ort, eine saubere vorlaufende Planung und klar formulierte gedanken vermieden werden.

Grüße vom Niederrhein
 
Die Formulierung

"... vermutlich langwierige und umständliche Genehmigungsprozesse..." fand ich besonders schön. Ja, bei mir sind die ganz eindeutig langwierig und umständlich. Außerdem aber auch nervenaufreibend und frustrierend.

Ich glaube aber nicht, dass Sie darum herum kommen. Je nach Bundesland gibt es zwar Unterschiede im Denkmalrecht, in fast allen Ländern müssen Bauarbeiten daran mindestens abgestimmt, wenn nicht sogar (bau- und denkmalrechtlich) genehmigt werden. Gerade Fenster sind von außen gut zu erkennen und bedürfen wg. Fasadenänderung auf jeden Fall einer Form von Genehmigung. Ich rate also dringend davon ab, weil Sie im schlimmsten Fall dazu verpflichtet werden könnten die neuen Fenster rückzubauen und auf eigene Kosten durch die den Auflagen entsprechenden zu ersetzen.

Im Inneren siehts wieder anders aus. Das kann man von außen nicht sehen. In jeder Stadt gibt es einen Beamten der sich darum kümmert, dass nicht gebaut wird wo nicht gebaut werden darf. Steht das Haus auf dem Land wird er nicht so oft bei Ihnen vorbeigehen. Steht das Haus in der Stadt, zwei Ecken von seinem Amt entfernt (wie bei uns der Fall), müssen Sie damit rechnen, dass Container, Lärm und Bauschutt auffallen.

Mit in die Überlegung sollte vielleicht auch eine mögliche Denkmalabschreibung einfliessen. Zwar keine direkte Förderung aber trotzdem viele tausende wert. Geht allerdings nur über ein offizielles Baugesuch.

Von tiefgreifenden, genehmigungspflichtigen Änderungen ohne Baugenehmigung (geht eigentlich nur unter direkter Beteiligung der Denkmalbehörden) würde ich abraten. Kann richtig Ärger geben. Alles was sich irgendwie als Renovierungen beschreiben lassen könnte, wie Leitungen ersetzen, neues Bad, Boden aufarbeiten, Wände verputzen etc. kann vielleicht auch ohne gehen.

Sonst kann ich Jan Paulsen nur zustimmen sich als erstes über den Status und die möglichen Auflagen des Gebäudes zu informieren. Und klar: Fachleute mit ins Boot zu nehmen ist, vor allem bei einer Altbaukomplettsanierung, immer dringend zu empfehlen.

Gruß,

Markus
 
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