Abschreibung eigengenutztes Denkmal

Diskutiere Abschreibung eigengenutztes Denkmal im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, mal eine Frage zu einer steuerlichen Behandlung eines Denkmals. Angenommen ich kaufe für 75 000 Euro eine denkmalgeschütze Immobilie die...
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Ingobie

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Hallo,
mal eine Frage zu einer steuerlichen Behandlung eines Denkmals.
Angenommen ich kaufe für 75 000 Euro eine denkmalgeschütze Immobilie die ich für 300 000 Euro restauriere/aufbaue und diese danach selbt bewohne.
Kann ich dann für diese 300 000 Euro in den nächsten 10 Jahren pro Jahr die 9 % ansetzen oder doch nur die Gesamtsumme mit 2 % über 50 Jahre?
Viele Grüße
Ingo
 
Abschreibung Baudenkmal

Als Selbstnutzer können Sie 10 Jahre lang je 9% = 90% der abschreibungsfähigen Kosten bei der EKS steuerlich geltend machen. Als Investor/Vermieter wären 100% in 12 Jahren möglich.

Allerdings hat das Steuergesetz genau geregelt, welche Kosten steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Die Kosten müssen "der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung" dienen.

Die denkmalspezifischen Baumaßnahmen und die damit verbundenen, ggf. abzugsfähigen Kosten müssen vorab mt der Unteren Denkmalbehörde (UDB) abgesprochen und von dieser genehmigt werden. Der Einbau einer Heizung, neuer Fenster sowie Dach- und Fassadensanierungen und alle Rohbaumaßnahmen, die zum Erhalt des Objektes beitragen, sind absetzbar. Nicht absetzbar sind z.B. Kosten für Modernisierung, Umbau-, Ausbau- Umnutzung, Anbau, Aussenanlagen etc., die über die eigentlich schützenswerte Denkmalsubstanz hinausgehen.

Die Abschreibungsmöglichkeiten beziehen sich natürlich nur auf die Teile der Immobilie oder des Ensembles, die als denkmalwert anerkannt worden sind. Das bleibt vor Sanierungsbeginn zu prüfen und sollte auch von der UDB schriftlich schriftlich im Detail bestätigt worden sein.

Alle Genehmigungen müssen vor Sanierungsbeginn eingeholt worden sein.

Nicht absetzbar ist der Kaufpreis der Immobilie. Die Steuervorteile sind nicht auf einen anderen Besitzer übertragbar, wenn Sie nach der Sanierung verkaufen möchten.

Die fiskalische und die objektspezifische Situation bzgl. des Denkmalstatus sollten vor Kauf der Immobilie mit den Behörden und ggf. einem Steuerberater vor Ort abgestimmt werden.
 
Der grundsätzliche Weg ist mir klar.

Meine Frage geht dahin ob man alle genehmigten Sanierungen auch dann über 10 Jahre abschreiben kann oder ob es ggf. aufgrund der Höhe der Sanierungskosten auf längere Zeit (40 Jahre) abgeschrieben werden muss.

Ich glaube das hieß Sanierungskosten die zu den Anschaffungskosten gezählt werden.

Die Anschaffungskosten kann man doch auch über 40 oder 50 Jahre abschreiben?
 
Thema: Abschreibung eigengenutztes Denkmal
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