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HansWurst
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Hallo!
wir wollen ein Haus kaufen in Hessen, um es selbst zu bewohnen. Das Haus ist laut Eigentümer sehr alt und es ist nicht bekannt, wann es erbaut wurde. Er vermutet, dass es vor 1900 gebaut wurde und dies stimmt sicherlich auch, da es im alten Ortskern steht. Das Haus grenzt an zwei Seiten an andere Gebäuden und teilt sich mit diesen die Außenwände. An der Front grenzt es an die Straße und an der Rückwand an den Garten eines anderen Grundstückes. In der Rückwand befinden sich zwei Fenster und hier liegt auch schon unser Problem. Nachdem ich nun sehr viele Beiträge hier und in anderen Foren gelesen habe, ist mir immer noch nicht ganz klar, ob die Fenster nun Bestandsschutz genießen oder nicht.
Mein Verständnis ist folgendes:
1. Die Fenster genießen nur Bestandsschutz, wenn sie in irgendwelchen amtlichen Unterlagen Erwähnung finden (dies ist nicht der Fall, wie uns das Bauamt und die Gemeinde mitgeteilt haben. Es existieren nur Unterlagen zu einem Schuppen, der in den 60ern auf dem Grundstück errichtet wurde).
2. Das Bauamt kann jeder Zeit verlangen, dass die Fenster zugemauert oder durch spezielle Brandschutzfenster ersetzt werden müssen.
3. Einzige Alternative ist das Eintragen einer Baulast auf dem Nachbargrundstück
Wir waren auch schon im Landesarchiv, um zu versuchen, dort Informationen zum Haus und zu den Fenstern zu finden aber das ist scheinbar sehr umständlich und der Experte für Stockbücher ist gerade im Urlaub.
Der Verkäufer wird auch nicht ewig auf unsere Entscheidung warten wollen, da er noch weitere Interessenten hat.
wir wollen ein Haus kaufen in Hessen, um es selbst zu bewohnen. Das Haus ist laut Eigentümer sehr alt und es ist nicht bekannt, wann es erbaut wurde. Er vermutet, dass es vor 1900 gebaut wurde und dies stimmt sicherlich auch, da es im alten Ortskern steht. Das Haus grenzt an zwei Seiten an andere Gebäuden und teilt sich mit diesen die Außenwände. An der Front grenzt es an die Straße und an der Rückwand an den Garten eines anderen Grundstückes. In der Rückwand befinden sich zwei Fenster und hier liegt auch schon unser Problem. Nachdem ich nun sehr viele Beiträge hier und in anderen Foren gelesen habe, ist mir immer noch nicht ganz klar, ob die Fenster nun Bestandsschutz genießen oder nicht.
Mein Verständnis ist folgendes:
1. Die Fenster genießen nur Bestandsschutz, wenn sie in irgendwelchen amtlichen Unterlagen Erwähnung finden (dies ist nicht der Fall, wie uns das Bauamt und die Gemeinde mitgeteilt haben. Es existieren nur Unterlagen zu einem Schuppen, der in den 60ern auf dem Grundstück errichtet wurde).
2. Das Bauamt kann jeder Zeit verlangen, dass die Fenster zugemauert oder durch spezielle Brandschutzfenster ersetzt werden müssen.
3. Einzige Alternative ist das Eintragen einer Baulast auf dem Nachbargrundstück
Wir waren auch schon im Landesarchiv, um zu versuchen, dort Informationen zum Haus und zu den Fenstern zu finden aber das ist scheinbar sehr umständlich und der Experte für Stockbücher ist gerade im Urlaub.
Der Verkäufer wird auch nicht ewig auf unsere Entscheidung warten wollen, da er noch weitere Interessenten hat.