Fachwerkhaus Treppe von Außen

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Rodenbacher94

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Hallo liebe Fachwerk.de Community.

Ein von 1820 erbautes denkmalgeschütztes Fachwerkhaus möchte ich in den nächsten Jahren sanieren.
Aktuell ist der Dachboden nicht ausgebaut, es gibt allerdings einen Eingangsbereich den EG und OG gemeinsam nutzen.
Das Dachgeschoss kann man nur über die OG Wohnung betreten, welches seit vielen Jahren vermietet ist und ein Ausbau unter diesen Voraussetzungen daraufhin unvorstellbar wäre.

Ziel des Sanierungsplans ist es mit dem Dachbodenausbau 3 neu sanierte Wohneinheiten zu schaffen, die mittels Außentreppe (ca. 4 x 4m Fläche) in der Hofreite erreicht werden können.
Daraufhin gewinnt man mehr Platz im Innenbereich und jede Wohneinheit besitzt ihren eigenen Eingang.

Sicherlich müsste man hierbei viele rechtliche Dinge berücksichtigen. (Brandschutz, Fluchtausgang, Denkmalschutz, Schutz vor Regen,...)

Die wichtigste Frage ist, ob solch ein Eingangskonzept generell zulässig ist, sich mit dem Denkmalschutz verträgt oder welche Sachen hierbei noch zu beachten sind, die ich nicht aufgezählt habe.

Aufgrund des 200 jährigen Jubiläums in diesem Jahr sehe ich mich in der Pflicht dieses Familienanwesen meiner Vorfahren aufrecht zu erhalten und habe großes Interesse an diesem großen Projekt.

Bin sehr dankbar über jedes kleine Feedback.

Viele Grüße aus dem Main-Kinzig-Kreis,
A.Lukas
 
Thema: Fachwerkhaus Treppe von Außen
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