Hallo Chris
Denkmal-AfA ...
was ist das? Das ist ein Steuervorteil, der für Aufwendungen gewährt wird, die du zum Erhalt des Denkmals aufwendest.
Du überlegst also, was du machen willst, holst dir dafür von den Gewerken entsprechende Angebote für fachgerechte denkmalerhaltende Arbeiten und gehtst damit zur UDB.
Dort stellt du einen entsprechenden Antrag, diese Arbeiten ausführen zu lassen.
Zu Baubeginn gibst du eine Baubeginnanzeige ab und sobald du fertig bist, zusammen mit den Rechnungen eine Fertigstellungsanzeige und den Antrag dir einen entsprechenden Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen. Hier in NRW immer mit den Originalrechnungen, damit diuese nicht doppelt als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.
Mit der dann erhaltenen Bescheinigung in der deine denkmalerhaltenden Kosten ausgewiesen sind gehst du zum Steuerberater oder nutzt sie selber bei deiner Steuererklärung für das Jahr der Fertigstellungsanzeige.
Nun kannst du dein zu versteuerndes Einkommen durch diese Summe reduzieren.
- Bei Eigennutzung 10 Jahre lang 9% dieser Summe
- Bei Vermietung 9% in den ersten 8 Jahren und 7% in den darauffolgenden 4 Jahren
Nehmen wir mal an du hast 100T€ denkmalerhaltende Kosten bescheinigt bekommen.
Dein zu versteuerndes Einkommen ist 60 T€/Jahr.
Bei eigengenutztem Denkmal brauchst du dann also nur noch :
9% x 100 T€= 9T€
60T€-9T€= 51 T€ versteuern.
Wenn du aufgrund besonderer Umstände gar keine Steuern zahlst oder gar kein zu versteuerndes Einkommen hast, sparst du nix.
Wenn du aber einen Steuersatz sagen wir mal von 39% hast, sparst du dann 39% der 9T€ also ca. 3,5T€/a - die nächsten 9 Jahre lang..
So kannst du dir deine theoretische Steuererleichterung ausrechnen und das theoretisch auch bei deinem Finanzierungskonzept berücksichtigen.
Ich rate aber davon ab, dies bei der Finanzierung zu berücksichtigen.
a, weil dies erst deutlich nach Abschluß der Maßnahme überhaupt wirksam wird und
b. dir im schlimmsten Fall, dass du mal kein zu versteuerndes Einkommen hast, auch nix bringt, sowie
c. wenn es bei der Finanzierung darauf ankommt, solltest du noch mal drüber nachdenken ob du das überhaupt durchziehen willst, den die denkmalerhaltenden Kosten zum Erhalt einer Scheune sind in der Regel nicht hoch und die Kosten die zur Schaffung neuen Wohnraums anfallen gelten, zumindest in NRW nicht als denkmalerhaltend.
Alles Gute weiterhin - M.Mattonet, Ingenieurbüro Bergisches Land.
P.S.: Bitte baurechtliche Regelungen zur Nutzungsänderung in deinem Bundesland beachten.