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drumbledore
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Hallo liebe Community,
wir haben Anfang Febraur 2021 ein (verputztes!) Fachwerk erworben. NAch Erwerb haven wir erfharen, dass es unter Denkmalschutz steht (Vorbesitzerin wusste es nicht, im Grundbuch steht nichts).
Daraufhin habe ich eine umfangreiche Dokumentation für den Denkmalschuth erstellt, was wir ändern wollen. Diese Doku habe ich dann nochmals aktualisiert, da wir einen Architekten hinzugezogen haben. Am 11. Mai haben wir einen Antrag gestellt. Am 10. Juni war eine Begehung. Seitdem ist Stille. Mehrmalige Nachfrage - ergebnislos.
Weiß jemand, ob es für Baden-Württemberg Fristen gibt, die seitens der unteren Denkmalbehörde eingehalten werdne müssen? Ich habe leider keine gefunden... Bei uns geht es langsam an die finanzielle Substanz, da wir weder umbauen geschweige denn einziehen können...
Danke!
Holger
wir haben Anfang Febraur 2021 ein (verputztes!) Fachwerk erworben. NAch Erwerb haven wir erfharen, dass es unter Denkmalschutz steht (Vorbesitzerin wusste es nicht, im Grundbuch steht nichts).
Daraufhin habe ich eine umfangreiche Dokumentation für den Denkmalschuth erstellt, was wir ändern wollen. Diese Doku habe ich dann nochmals aktualisiert, da wir einen Architekten hinzugezogen haben. Am 11. Mai haben wir einen Antrag gestellt. Am 10. Juni war eine Begehung. Seitdem ist Stille. Mehrmalige Nachfrage - ergebnislos.
Weiß jemand, ob es für Baden-Württemberg Fristen gibt, die seitens der unteren Denkmalbehörde eingehalten werdne müssen? Ich habe leider keine gefunden... Bei uns geht es langsam an die finanzielle Substanz, da wir weder umbauen geschweige denn einziehen können...
Danke!
Holger