Wohnungsnutzungsrecht

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H. Klauß

Guest
Wir besitzen ein Grundstück im Außenbereich. Bis Ende der 80er Jahre hat hier regelmäßig jemand geohnt, bzw. war hier gemeldet. Die Vorbesitzerin hat dieses Grunstück als reines Freizeitobjekt genutzt. Wir haben nun 2000 dieses Grundstück erworben. Ein Wohnhaus und sonstiger Nebengelass ist seit je her draufstehend. Nun wollten wir uns hier mit Wohnsitz anmelden. Laut Gemeinde ist das Wohnungsnutzungsrecht für dieses Grundstück aufgegeben worden und somit verwirkt. Man will es uns nicht zurückgeben. Was nun?
 
Aussenbereich

Moin
Einziehen und sich bei Bekannten anmelden.

Landwirtschaft als Haupterwerb betreiben, und dann legal einziehen.

Einen Rechtsanwalt konsultieren.
Er wird in diesem Fall die Möglichkeit sehen, sein dürftiges Einkommen zu verbessern.

Ironie beiseite. Im Aussenbereich haben sie keine Möglichkeiten ein Wohnrecht, ohne Landwirtschaft, zu bekommen.
Sorry
Gruß Jürgen
 
Wohnungsnutzungsrecht

Danke, es ict jedoch schwer verständlich, dass ein Wohnungsnutzungsrecht einfach verfällt. Gibt es hierfüg eine gesetzliche Grundlage? Rechts und links neben uns, sowie ein eiterer Großteil der Nachbarn wohnen hier ständig. Die Begründung der Gemeinde mit einer sogenannten Splittersiedlung erscheint mir daher wenig substantiell.
 
Aussenbereich

Wie oben schon beschrieben gilt hier der Besitzstandschutz oder landwirtschaftlicher Haupterwerb. Alles andere ist illegal.
Kurz zusammengefasst:
Vor Jahrzehnten kanm mann auf die Idee die Infrastruktur (Trinkwasser, Strom Telefon, Gas, Kanal etc.) Zu verbessern. Um die Kosten gering zu halten stellte man fest, das Geschlossene Siedlungen besser zu erschließen sind als weitläufige Ansiedlungen. Daher wurde beschlossen, in Aussenlagen keine reine Wohnbebauung mehr zu zulassen. Ausgenommen sind hier lediglich Landwirt und sogenannten Altenteilen für die Landwirtschaft. Desweiteren mußte mann den bestehenden Wohnhäusern natürlich einen Besitzstandschutz einräumen. Dieser gilt auch heute noch, kann aber verfallen wenn er nicht genutzt wird. Er ist nicht wieder zu erlangen.
Weitere Ausnahmen sind mir nicht bekannt.
Gruß Jürgen
 
Aussenbereich

Hallo Herr Klauß,
Nach §35 BauGB soll die Ausbreitung ,oder die Verfestigung einer Splittersiedlung vermieden werden.
Wie sie es beschreiben ,ist die Splittersiedlung ja bereits vorhanden.
Ist denn die Erschließung gesichert?
Straße, Kanal, Wasserversorgung, Strom usw?
Haben sie mit dem Bürgermeister gesprochen?
Die Gemeinde hat ja die Möglichkeit ihr Problem zu lösen, indem sie einen B-Plan aufstellt.
Auf jeden Fall würde ich mir antwaltlichen Rat einholen.
Aus meiner Sicht sind zwei verschiedene Ämter für Ihr Problem zuständig. Baurecht : Bauaufsichtsamt.
Wohnsitz anmelden : Einwohnermeldeamt
Lassen Sie dochmal prüfen, ob die Gemeinde im Rahmen der Daseinsvorsorge nicht verpflichtet ist, Sie ihren Wohnsitz dort anmelden zu lassen?
Viele Grüße
 
Wohnungsnutzungsrecht Aussbenreich

Vielen Dank, für Ihre Hinweise. Nun ist es jedoch so, dass wir gerade vom Einwohnermeldeamt daraufhingewiesen wurden, dass für dieses Grundstück kein Wohnungsnutzungsrecht vorhanden ist, da wir uns ja mit Hauptwohnsitz für dieses Grundstück anmelden wollten. So wurden wir zum Bauamt verwiesen, da hier die Zuständigkeit für die Vergabe von "Hausnummern" liege. Das Bauamt seinerseits hat uns mit unserem Anliegen und unserer Verwunderung über den angebliche Verfall dieses Wohnungsnutzungsrechtes abblitzen lassen, da man für diesen Bereich kein erneutes Wohnungsnutzungsrecht mehr vergebe. Daher bleibt uns wohl nur der Weg des Antrages auf Nutzungsänderung. Die Begründung sollte, so aus unserer Sicht doch wohl überlegt und schon stichhaltig sein, da wir ja die Einstellung der Gemeinde zu unserem Anliegen nun schon kennen. Daher also unser Gedanke, auf diesem Wege (Forum) ein paar Ideen oder Hinweise zu erhalten. Vorallem, auf welcher Rechtsgrundlage dieses Wohnungsnutzungsrecht verfällt. Bisher trotzdem vielen Dank.
 
Thema: Wohnungsnutzungsrecht
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