H
H. Klauß
Guest
Wir besitzen ein Grundstück im Außenbereich. Bis Ende der 80er Jahre hat hier regelmäßig jemand geohnt, bzw. war hier gemeldet. Die Vorbesitzerin hat dieses Grunstück als reines Freizeitobjekt genutzt. Wir haben nun 2000 dieses Grundstück erworben. Ein Wohnhaus und sonstiger Nebengelass ist seit je her draufstehend. Nun wollten wir uns hier mit Wohnsitz anmelden. Laut Gemeinde ist das Wohnungsnutzungsrecht für dieses Grundstück aufgegeben worden und somit verwirkt. Man will es uns nicht zurückgeben. Was nun?