Was muss im Zuge des Denkmalschutzes alles bei der Pflege der Fassade udgl. beachtet werden?

Diskutiere Was muss im Zuge des Denkmalschutzes alles bei der Pflege der Fassade udgl. beachtet werden? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, ich bin erst seit kurzem Eigentümerin eines Fachwerkhauses und noch nicht wirklich mit allen nötigen Infos vertraut. Aufgrund dessen...
Was haben...

...Sie denn jetzt auf der Wand? Neuer mineralischer Putz ohne Anstrich, oder aber Plastefarbe bzw. -putz? Alles andere - negativ.

Tja, das Haus hat eine Menge Vorbesitzer und wir haben es erst im Januar diesen Jahres erworben.

Sollten wir nun die gesamten Farbanstriche der letzten Jahrhunderte abtragen, bevor wir ein adäquates Farbmaterial drauf geben?

Oder reicht es, beispielsweise einen Kalkputzanstrich auf vorhandenen evtl. falschen Anstrich anzubringen?

Ich hoffe, ich habe Nichts falsch verstanden. Ansonsten bin ich für jedwede Hilfe dankbar.

Gruß der Newbie ;)
 
Tja,

einmal sage ich es Ihnen noch:

Zuerst der Befund (den Sie nicht selbst erstellen können und den Sie auch nicht gratis aus dem Forum herunterladen können), dann der Pinsel.

Kalkfarbe z.B. wird auf alten Dispersionen nicht haften. Wenn Sie also an der falschen Stelle sparen, verbrennen Sie das karg vorhandene Geld mit Pfusch.

Schönes WE wünscht

Thomas
 
Gut,...

...der Fassadenanstrich sowie die Farbe für die Bekleidungen wären damit abgehakt.

Wäre toll, wenn dann mal irgendein Forumsuser zu den anderen Punkten, wie

a) Montage von Blumenkästen?

b) Denkmalschutz? Welche Unterschiede gibt es?

c) Erlaubnispflicht für Austausch von Dachpfannen?

d) Erlaubnispflicht für Ausbesserung des Mauerwerks?

e) Holzschutz an den Dachgauben?

etwas mitteilen könnte.

Ist diese Form der Fragestellung vllt. einfacher zu beantworten bzw. aufzufassen?
 
Vielleicht einfach mit dem Denkmalpfleger reden?

Hallo,

am einfachsten sollte sein, wenn Sie Ihren zuständigen Denkmalpfleger einfach anrufen und einen Termin bei sich zu Hause vereinbaren. Normal kann man mit denen reden.

Gruß Michael
 
Sie wissen es doch schon!

"Sie entnehmen hierraus, dass alle Veränderungen eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf."

c,d,e sind keine Veränderungen, sondern Maßnahmen, die den derzeitigen Zustand erhalten. Freilich sollten die Maßnahmen mit dem passenden Material durchgeführt werden. Was wollen Sie dem mit welchem Holzschutzmittel erreichen?

b Bitte einfach mal in die Denkmalschutzbestimmungen reinlesen. Hier hat sicher keiner Lust, drögen Paragrafenbrei, der zudem von Zwergstaat zu Zwergstaat differiert, auf eine äußerst allgemeine Frage hin wiederzukäuen.

a fraglich, ob ein nicht mit dem Bauwerk festverbundenes Teil wie ein Blumenkasten jemanden stören könnte, zudem an der Rückseite.

Wählen Sie eine billige Ausführung (z.B. aus 5 Bretteilen selber zusammengenagelt), und bauen Sie die Teile wieder ab, wenn das Amt rot sehen sollte.

Hier würde ich nach dem Motto handeln: Schlafende Hunde schlafen lassen.

Blumige Grüße

Thomas
 
Man muß nicht alles schwieriger machen, als es sein kann.

Machen Sie es doch so, wie Ihnen hier vorgeschlagen wird. Ein Fachunternehmer erstellt ein Angebot, das reichen Sie beim Amt ein, die nehmen Stellung dazu. So läuft das bei allem "Großem", was Sie machen (lassen) möchten.
Sie können auch vorher einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des Amtes machen, um vorher zu klären, ob das, was Sie vorhaben, Zustimmung des Amtes findet.
SIE müssen was vorschlagen oder anfragen, das macht nun mal keiner sonst für Sie.
Die Wahl der Farbe ist wirklich wichtig, wenn Sie meinen, Sie können da Wasserfarbe aus dem Tankstellenshop draufstreichen, bitte-Sie sind hier deutlichst gewarnt und aufgeklärt worden...
Dachpfannen, Blumenkästen, Kinderkram. Fragen Sie nach den wichtigen Dingen und halten Sie den Rest fachgerecht in Stand. Wegen Tapeten oder Farbanstrich innen brauchen Sie doch auch nicht zu fragen.
Und denken Sie daran, daß die Leute vom Amt das auch nur als Teilaspekt ihres Zuständigkeitsbereiches ausführen, die wissen auch nicht alles, wollen aber gefragt werden.
Und ein persönliches Gespräch hat zumindest bei uns noch immer alle Probleme und Meinungsverschiedenheiten auszuräumen geholfen. Foren, mails und Telefonate sind ja ganz hilfreich, aber
1. hat alles seine Grezen
2. gibt´s nicht alles für umsonst
3. ist persönlich immer noch am besten.
So, eine Bude unter Denkmalschutz macht nun mal Arbeit und Schreibkram, aber das weiß man vorher.
Ich meine das alles nicht böse, aber so isses nunmal. Erst Sie und Ihre Arbeit, dann das Amt und deren Wünsche, dann ein Gespräch und eine Lösung, dann geht´s los.
Los geht´s, Grüße,
Mario
 
Vielen Dank für die Antworten !

So, eine Bude unter Denkmalschutz macht nun mal Arbeit und Schreibkram, aber das weiß man vorher.

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Das mag schon sein, aber die Umstände, warum wir jetzt im Besitz eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses sind, sind komplett anders gelagert, als Sie es sich vorstellen können.

Nun müssen wir damit klar kommen und das, was andere im Vorfeld wissen, erst jetzt herausfinden.

Unser Problem, aber trotzdem danke für die vielen Antworten.
 
Na super!

Zunächst einmal ist das was Mario Albrecht schreibt aus meiner Sicht völlig richtig.

Allerdings sind Dachpfannen und Blumenkästen bei einem Denkmal leider kein Kinderkram sondern ebenso genehmigungspflichtig (zumindest bei uns in Hessen).
Und bei einem Einzeldenkmal sind selbst die Tapeten und der Innenanstrich genehmigungspflichtig und zu beantragen (kein Scherz). Wohlgemerkt im Hessenland!

An die Fragestellerin:

Wenn die Umstände die zum Besitz "ihres" Denkmals führten so anders sind wie gewöhnlich, schildern sie diese doch mal.
Wenn das relevant sein sollte für Fragen des Denkmalschutzes und den Umgang mit den Behörden ist das für "hilfreiche" Antworten vielleicht nicht unerheblich!

Allerdings ist mir nicht bekannt, dass die Art in der man in den Besitz eines Denkmals kommt in irgendeiner Weise wichtig für die Handlungsweise wie man mit dem Denkmal umgeht, ist.

Grüße
Martin
 
Kleinstaaterei, Herr Wittwar...

Hallo, Herr Wittwar.
Da erwähnen Sie die offensichtlichen Unterschiede, die die im Vorfeld zitierte Kleinstaaterei mit sich bringt.
Bei uns, einem Kreis in NRW, haben wir anfangs auch wegen jeder Kleinigkeit schriftlich angefragt, bis wir so mutig geworden sind, daß wir solche Kleingkeiten alleine entschieden haben.
Während der über 2,5 Jahre andauernden Sanierung des Hauses hat nie mal jemand vorbeigeschaut und nachgesehen/-gefragt, ob das alles so koscher ist, was wir da machen. Da wird man dann mutiger. Wobei wir auch nichts gemacht haben, was nicht genehmigungsfähig gewesen wäre.
Aber offensichtlich ist das zumindest von Bundesland zu Bundesland, wahrscheinlich auch schon von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Da haben wir wohl Glück gehabt...
Grüße,
Mario Albrecht
 
Welche Farbe

Zuallererst müßte die passende Farbe gefunden werden. Bei alten Kalkputzen z.B. wieder eine Sumpfkalkfarbe oder eine reine Silikatfarbe. Von dispersions- Latex oder Lotuseffektfarben muß ich abraten. Das gibt nixx. Also erst schauen was drauf ist und das passende Farbsystem finden - danach kann dann der Farbton eingegrenzt werden.
 
Thema: Was muss im Zuge des Denkmalschutzes alles bei der Pflege der Fassade udgl. beachtet werden?

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