Tragende Wand

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Hoppionline

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wand-tragende-balken-i30351_202348171043.jpegHallo,

Wir haben ein altes Fachwerk Haus gekauft, das nachträglich mit einem Anbau versehen wurde! Nun haben wir die ehemalige Außenwand entfernt, um eine große Wohnküche zu schaffen! Die Wand bestand nur aus Lehm, keine Balken außer dem horizontalen Balken als Geschossdecke! Geplant ist, an den Enden neue Auflager zu mauern! Da die Lehmwand nicht tragend war, sind doch keine weiteren statischen Maßnahmen erforderlich?!
 
Die Wand war tragend!

Einen Statiker holen und klären, wie weiter vorgegangen werden kann.
 
Re: Die Wand war tragend!

Wie schon geschrieben, die Wand ist eine tragende Wand! Sie trägt die Decke und den Giebel.
Die Mauerlatte, auf der die Deckenbalken liegen und die Geschoßschwelle, die auf den Deckenbalken liegt und auf der die Ständer des Giebels stehen, sind nicht dafür ausgelegt über diese Breite als Sturz den Giebel hoch zu halten!
Unter die Mauerlatte muss noch ein weiterer Balken als Sturz drunter gelegt werden. Wie der und dessen Auflager dimensioniert werden müssen, kann dir ein Statiker ausrechnen, evtl. auch ein erfahrener Zimmerer abschätzen.
Du solltest zu der einen Spriese sicherheitshalber schnellstens noch mind. eine dazu stellen!

Gruß,
KH
 
[...] ehemalige Außenwand [...]

Hallo Hoppionline (Info: Hast mir heute schon unter meinem ehemaligen Nick. "Altbaumann" an anderer Stelle geantwortet).
Bis Ende Januar 23 sorgte ein System-BUG dafür, dass ich mich oft nach 2-3 Tagen erneut registrieren musste um zu posten.
Ist ja jetzt endlich behoben.

Ich antworte bzw. frage mal zwischen deinen Zeilen:

[...] das nachträglich mit einem Anbau versehen wurde! [...]
- Sind die im Vordergrund sichtbaren Deckenbalken über dem neuen Anbau?
- Ist auf diesen ein Obergeschoß geplant? Scheinbar ja.
- Spätestens dann erscheint mir die Dimension des Unterzuges mit den darunterstehenden Baustützen keineswegs vertrauenserweckend.
Die Tiefe der Verkämmungen geht weit über das max. Maß von 1/6 der Höhe des tragenden Balkens hinaus und das bei der (entschuldige) mehr als schlampigen Passgenauigkeit aber keineswegs kraftschlüssig Ausführung!
Da sieht man einiges an Luftzwischenraum im Druckbereich!
Die verbliebene Tragbalkenhöhe von max. 10 cm in der Zugzone, ganz außer Acht, dass die Breite nicht bekannt ist,
sind ein absolutes no-go!

[...] Nun haben wir die ehemalige Außenwand entfernt, um eine große Wohnküche zu schaffen! Die Wand bestand nur aus Lehm, keine Balken außer dem horizontalen Balken als Geschossdecke! [...]
- ein horizontaler Balken als Geschossdecke ???
- Meinst du den dahinter liegenden Balken?
- Über dem steht doch noch eine Wand?

[...] Geplant ist, an den Enden neue Auflager zu mauern! [...]
- Neue Auflager auf den verbliebenen Lehmwandvorsprüngen?
M. E. nicht unbedingt anzuraten!
- Neue Stützpfeiler vor den verbliebenen Lehmwandvorsprüngen?
M. E. ratsam.

Dabei könntest du AUSNAHMSWEISE auf eine statische Berechnung verzichten.
Aber AUSDRÜCKLICH NUR,
wenn 1. für diese ein nachweislich standfestes Fundament gegeben ist
(mit Erde o.ä. trocken verlegte Feldsteine erfüllen diese Anforderung nicht) und
diese 2. mittels kleinformatigen Steinen z.B. NF 240 x 115 x 71 im "fachgerechten" Verband und mit einer Pfeilergrundfläche von => 49x49 cm gemauert werden!
Keinesfalls großformatige Ziegel einfach aufeinander stapeln, weil's schneller ginge!!!

[...] Da die Lehmwand nicht tragend war, [...]
- sowohl bautechnisch allgemein anzunehmende Grundsätze zu einer Außenwand und spätestens der Anschein, den das Foto erweckt, sagen was anderes!
- Versuche die Sachlage, z.B. die Funktion der nur diffus zu erkennenden Balken präziser zu beschreiben.

[...] sind doch keine weiteren statischen Maßnahmen erforderlich?! [...]
Doch, aus meiner Sicht sind sie erforderlich!
 
Antwort: Die ehemalige Außenwand

Danke Altbaumann,

Ich versuche mich besser zu erklärten:

Keine weiteren Balken meint, keine vertikalen Balken! Die Mauerlatte (der unterste Querbalken) "lag" nur auf dem Lehm auf!

Die Balken im Vordergrund sind vom Anbau (ein Schleppdach, war früher Schuppen dann das Bad), der hatte 1,5 Etagen! Ist aber jetzt nach oben offen! Balken lassen wir aber drin! Also kein Obergeschoss geplant!

Im Haupthaus sind es zwei Etagen, also ja, über dem Balken kommt noch was!

Die Auflager sind links und rechts anstelle der noch Verbliebenen Lehmvorsprünge geplant! Auf Beton! Mit kleinformatigen Ziegeln wie beschrieben.

Balken im Vordergrund wie gesagt vom Anbau, vermutlich nachträglich eingebracht! Liegen auch eher locker auf, keine Spannung! Anbau ist auch gemauert, kein Fachwerk, ansonsten erkennt man noch quer liegenden Deckenbalken der Zwischendecke und die Geschossschwelle!

So, hoffe die Infos helfen weiter!
 
Das ist doch schon mal eine Ansage

Also muss der Fokus auf die Mauerlatte (im Hintergrund) gerichtet sein!
Die hat ja im Regelfall nur einen Querschnitt von 10/10 bis 12/12 o.ä. und ist evtl. auch noch gekämmt!
Sie diente ja lediglich als Auflager der Deckenbalken über der Lehmwand, auf der sie jedenfalls in voller Länge ruhte und somit wurde sie nicht als frei tragend berechnet!
Deswegen wäre sie jetzt statisch ohne entsprechende Verstärkung KEINESFALLS geeignet die lichte Weite deiner neuen Maueröffnung mit der Belastung aus den Deckenbalken des Haupthauses zu überspannen.
Kannst dich ja gerne auch mit einer PN per Mail an mich wenden!
 
Statisch relevanter Eingriff

Die Baumaßnahme ist ein statisch relevanter Eingriff und ist bauantragspflichtig. Die Unterstützung eines Statikers ist die Voraussetzung, um den Wanddurchbruch statisch nachzuweisen, inkl. Auflager des Unterzugs und ev. auch der Fundamentierung.

Weitere Punkte :
1. die Decke über EG ist wahrscheinlich entfernt worden. Damit verliert das Gebäude vermutlich eine statisch wirksame "Scheibe", die der Gebäudeaussteifung dient und für die ein vom Statiker konzipierter Ersatz geschaffen werden muss, wenn das möglich ist.
2. die Umnutzung des Anbaus zu Wohnzwecken ist bauantragspflichtig, wenn sie genehmigungsfähig ist.
3. der Anbau hat eventuell keine Baugenehmigung. Eine Umnutzung ist deshalb vielleicht offiziell auch nicht möglich. Er muss nachträglich genehmigt werden, wenn er denn prinzipiell baurechtlich genehmigungsfähig ist. Für einen nachträglichen Bauantrag ist eine Nachtragsstatik erforderlich.

Ich empfehle, das Bauvorhaben zunächst nicht weiter zu verfolgen, einen Architekten/Statiker dazuzuholen und die baurechtlichen Fragen zuerst zu klären. Bis dahin sollte die Baustelle ruhren.
 
Thema: Tragende Wand

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