TKB-Merkblatt 6: Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten

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Zahnspachteln
sind als Bleche mit Aussparungen zwar denkbar simpel aufgebaut, als
multifunktionelle Auftrags- und Dosierungsinstrumente für den <nobr>Boden-,</nobr> Parkett-
und Fliesenleger aber kaum hoch genug einzuschätzen.




Zahnspachteln ermöglichen einen recht genau dosierbaren Auftrag von Klebstoffen
und Klebemörteln auf ebenen Untergründen, wobei sie das aufgetragene Material
nicht in einer zusammenhängenden Schicht, sondern in Form paralleler,
hochstehender Streifen, Rippen bzw. Riefen hinterlassen. Breite, Höhe und Form
dieser Riefen sowie ihr Abstand zueinander werden durch die Abmessungen der
Zahnung bestimmt, zusätzlich kann die Höhe und damit der Querschnitt der Riefe
noch durch den beliebigen Anstellwinkel der Zahnspachtel variiert werden. Die
mit Zahnspachteln erzielbare spezielle Auftragsform ist gerade bei Klebstoffen
so enorm wichtig, weil am Bau anzutreffende Untergründe fast immer eine gewisse
Rauigkeit und Unebenheit aufweisen.




Würde man Beläge in vollflächige aufgestrichene dünne Kleberschichten einlegen,
wären unkontrollierbare Hohllieger und unbenetzte Fehlstellen die Folge. Es käme
nur zu punktuellen oder kleinflächigen Klebekontakten. Dickere Schichten mit
besserer Benetzbarkeit würden dagegen zu einem Schwimmen des Belags und zu
Druckstellen führen. Außerdem könnte einmal eingeschlossene Luft nur sehr mühsam
wieder ausgestrichen werden.




Beim Auftrag mit der Zahnspachtel dagegen kommt ein Belag durch das Hochstehen
der Riefen über die ganze Fläche zu einem gleichmäßig verteilten,
streifenförmigen Kontakt mit dem Klebstoff. Wenn Riefenquerschnitt und
Riefenabstand dabei im geeigneten Verhältnis zueinander stehen, kann je nach
Anpressdruck durch das Zerdrücken und Zusammenlaufen der Riefen unter dem Belag
sogar eine fast vollflächige Benetzung herbeigeführt werden - wenn das gewünscht
ist. Und das Entstehen von Luftblasen wird durch die vorhandenen Kanäle sowieso
stark reduziert.




Durch die Geometrie einer Zahnung wird demnach nicht nur die Auftragsmenge eines
Klebstoffs oder Mörtels bestimmt, sondern auch die Benetzungsintensität und
Bandbreite erreichbarer Kleberschichtdicken nach dem Einlegen des Belags und
verschiedenen Anpressdrücken. Ein sehr wichtiges Werkzeug also, die
Zahnspachtel, das aber für jeden Anwendungsfall sorgfältig ausgewählt werden muß,
um den Gegebenheiten von Klebstoff, Untergrund und Belagsrücken gerecht zu
werden. Kein Wunder also, dass es nicht nur eine Handvoll, sondern Dutzende
verschiedener Zahnformen mit den unterschiedlichsten Bezeichnungen gibt.




Ordnung bei den Zähnen




Viele Jahre hatte jeder Werkzeughersteller seine eigene Zahnungspalette und
dazugehörige Artikelbezeichnungen. Dazu kamen noch die Handelsnamen für diverse
Eigenmarken. Bei Produktempfehlungen und Verbrauchsangaben der
Klebstoffhersteller herrschte bunte Vielfalt, die für den Handwerker dann zum
Ärgernis werden konnte, wenn ihm für denselben Belag Zahnungen mit
unterschiedlichsten Bezeichnungen und Verbrauchsangaben empfohlen wurden. Bei
Produktprüfungen und Normungsarbeiten verlor sogar die Industrie selbst manchmal
die Übersicht.




1981 nahm sich die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) im Industrieverband
Klebstoffe e.V. des Problems an. Alle damals marktüblichen Zahnungen
wurden zusammengestellt und mit einander verglichen. Gleiche oder sehr ähnliche
Zahnungen wurden zusammengefaßt. Heraus kam eine TKB-Vorzugsreihe der
Spachtelzahnungen mit insgesamt 13 Zahnformen, nämlich fünf A-Feinzahnungen, vier B-Grobzahnungen und vier C-Viereckzahnungen.




Diese sog. "TKB-Vorzugsreihe
der Spachtelzahnungen" führte von da an in der Branche zu einer wesentlichen
Vereinfachung und besseren Vergleichbarkeit bei Auftrags- und Verbrauchsangaben.




15 Jahre später, nämlich 1996, sah die TKB die Notwendigkeit, die "Vorzugsreihe
der Spachtelzahnungen" um neu hinzugekommene Zahnungen zu erweitern. In langer
Arbeit wurden Geometrien vermessen, Durchflußmengen bestimmt und Umfragen
gemacht. 2001 konnte das überarbeitete TKB-Merkblatt 6 (Stand Mai 2000) dann
vorgestellt werden. Die Anzahl der Zahnungen war von 13 auf 34 gewachsen. 22
Zahnungen waren neu aufgenommen worden, 12 Zahnungen aus dem alten Merkblatt
behielten ihre gewohnten Bezeichnung. Eine Änderung ergab sich nur bei der alten
"B4", die als "S4" in die neue Reihe der Spitzzahnungen für elektrisch
leitfähige Klebstoffe eingegliedert wurde. Bei den B-Zahnungen kamen 12 neue
Zahnungen hinzu, fast durchweg typische Grobzahnungen für Parkettklebstoffe. Die
C-Reihe der Rechteckzahnungen wurde um die 10er Zahnung "C5" erweitert. Neu war
auch die Reihe R der Rakelzahnungen für selbstverlaufende Spachtelmassen und die
Zahnung M1 für Mittelbettmörtel. Das überarbeitete Merkblatt wurde mit
originalgroßen Zahnungsabbildungen im Nennmaß sowie mit Angaben über die
zulässigen Maßtoleranzen ausgestattet.




Das TKB-Merkblatt 6 sollte sicherstellen, dass eine praktisch verwendete, nach
TKB benannte Zahnung, abgesehen von der unvermeidbaren Abnutzung, stets auch den
angegebenen Abmessungen entspricht. Dem war leider nicht ganz so. Mitte 2004
stieß nämlich der Sachverständige Richard Kille im Rahmen von Produktprüfungen bei
verschiedenen Zahnleisten auf erheblich größere Toleranzen und Abweichungen, als
vom Merkblatt vorgesehen war. So ergaben z.B. A2-Zahnleisten verschiedener
Hersteller eine Klebstoffauftragsmenge die von 260 g/m² bis hin zu fast 390 g/m²
lag. Dabei tendierte die merkblattkonforme A2-Zahnung zu einer Auftragsmenge,
die für elastische Beläge eher schon als zu hoch erschien. Weniger wäre hier
besser gewesen. Ein erheblicher Einfluß solcher um bis zu 50% variierender
Klebstoffmengen auf die Verbrauchsangaben der Klebstoffhersteller, auf die
Klebstofftrocknung, auf das Resteindruckverhalten verlegter Beläge u.ä. lag
nahe. Kille stellte auch ganz klar fest, dass ein Teil der handelsüblichen
Zahnleisten nicht den Vorgaben des TKB-Merkblatts entsprach, obwohl sie die
TKB-Bezeichnungen trugen. Er berichtete darüber bei der 21. TKB-Fachtagung mit
dem Referat "Kann der Einsatz der richtigen Zahnspachtel zu Reklamationen
führen?" Keine schöne Fragestellung. Richard Kille trat mit der Bitte an die TKB
heran, dringend über Abmessungen, Toleranzen und qualitätssichernde Maßnahmen
nachzudenken.




Das tat die TKB dann auch. Gedacht war primär an eine engere Toleranz bei
Feinzahnungen durch Einführung einer Toleranzgruppe F mit nur noch ±0,05
mm. Die alte Toleranz mit ±0,1 mm sollte als Gruppe G nur noch für
Grobzahnungen gelten. Weiter wurde überlegt, wie man die Werkzeughersteller zur
Einhaltung der Merkblattvorgaben verpflichten könne. Und dann war da noch das
Problem mit der wichtigen Zahnung A2 zu lösen.




Am 24.10.2006 berief die TKB eine ad hoc Arbeitsgruppe ein, um die Problematik
mit allen direkt Beteiligten zu besprechen. Dabei wurde von den
Werkzeugherstellern ganz deutlich herausgestellt, dass eine Feinzahnungstoleranz
von nur noch ±0,05 mm andere Fertigungsverfahren benötigen würde, die zu
einer erheblichen Verteuerung der sehr kostensensiblen Zahnleisten führen
würden. Die Arbeitsgruppe kam nach langer, aber sehr konstruktiver Diskussion zu
einem für alle Seiten sehr zufriedenstellenden Ergebnis, das nun direkt Eingang
in das neue Merkblatt gefunden hat.




Das neue TKB-Merkblatt 6 "Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und
Fliesenarbeiten" mit Stand März 2007 weist gegenüber seiner Vorgängerversion mit
Stand Mai 2000 folgende Änderungen auf:



  • sehr viel breitere Anzahl mitwirkender Verbände und Gruppen
  • Begriffe und Bezeichnungen am handwerklichen Sprachgebrauch ausgerichtet
  • nur eine Toleranzgruppe mit ±0,1 mm für alle Zahnungsmaße
  • Qualitätsempfehlung für Stahlblech mit Mindesthärte 46 Rockwell
  • Qualitätsempfehlung für Stahlblechdicke von mind. 0,5 mm
  • Kennzeichnungsempfehlung mit Hersteller / TKB Zahnungsnummer / Jahr
  • Tabelle 2 mit 1:1-Abbildungen im Sollmaß statt Nennmaß
  • A2-Zahnung mit neuen Maßen a=1,3 / b=1,7 / c=1,4 (ca. 20% geringere Öffnung)




Es wurde vereinbart, dass sich die Werkzeughersteller mit Verwendung der
empfohlenen Kennzeichnungsart verpflichten, die Vorgaben des Merkblatts
einzuhalten. Umgekehrt werden die Handwerksverbände eine Empfehlung an ihre
Mitglieder herausgeben, nur Zahnleisten mit der im Merkblatt empfohlenen
Kennzeichnung zu verwenden. Die TKB behält sich vor, Werkzeugherstellern, die
sich nicht an die Vorgaben des Merkblatts halten, die Verwendung des
Bezeichnungsbestandteils "TKB" zu untersagen.




Das neue TKB-Merkblatt 6 "Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und
Fliesenarbeiten" Stand März 2007 markiert den anerkannten Stand der Technik und
soll wünschenswerter Weise wieder für viele Jahre eine Art Norm im Bereich der
Zahnformen darstellen.



siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Zahnspachtel, Fliesenkleber, Fußboden verlegen, Fußbodenkleber, Klebemörtel, Bodenbelagarbeiten, Parkettarbeiten, Fliesenarbeiten, Klebstoffe, Kleberschichten" width="4" height="4" border="0">




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Thema: TKB-Merkblatt 6: Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten

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