Tip zum kostengünstigen Abriss ---

Diskutiere Tip zum kostengünstigen Abriss --- im Forum Sanierung allgemein im Bereich - -- mit 2 MS ( Menschenstärken ) , einem Flaschenzug / Kettenzug und einem Stahlseil. - Sohn Andreas beseitigt eine unvollendete, gesperrte...
A

anonymus

Guest
-- mit 2 MS ( Menschenstärken ) , einem Flaschenzug / Kettenzug und einem Stahlseil.
-
Sohn Andreas beseitigt eine unvollendete, gesperrte
Schwarzbauruine des Vorbesitzers auf seinem Grundstück.
-
-
Gruß A. Milling sen.
 
Saubere Sache!

Mit noch mehr von solchen Jungs schaffen wir die Energiewende und Komatsu kann dichtmachen!

;-), Boris
 
Schnelle,saubere Arbeit!
Früher sagte man immer Stunden bringen Geld :)
 
5:1

Clever gemacht,aber Arbeitssicherheit......da hätte keiner stolpern dürfen!

Grüße
Martin
 
Na ja, Martin --

-- für die Arbeitssicherheit habe ich schon gesorgt !
-
-
In 3D - Darstellung könnte man die Sicherheitsabstände
besser einschätzen. - Gibt meine Kamera aber leider nicht her. -
-
Außerdem : Wer nicht wagt - der nicht gewinnt - und, wer
nicht heiratet, bekommt keine Schwiegermutter -----
-
Dies ist oftmals riskanter, als eine kleine Mauer umzuschubsen.
-
Beste Grüße, vom Produzenten dieses Filmchens.
-
Andreas
 
UVV

Im Film sah es knapp aus ,als SKT-ler bin ich was die UVV angeht schwer vorgeschädigt,da soll immer alles 2oo%tig sein.

Das mit dem Heiraten merk ich mir!Klasse Arbeit!

Grüße
Martin
 
Guter Tipp, in NRW leider verboten, weil
- Abbrucharbeiten in Eigenarbeiten verboten sind
- das betreten einer gesperrten Baustelle auch.

Grüße
 
@Dietmar Beckmann:

Und wie geht das dann bei euch in NRW?

Mit'm Trecker gegefahren und über die Versicherung abwickeln?

;-), Boris
 
Also

wie es die Leiter wegreißt sieht schon knapp aus... wär sich geradliniger Zug mit Abstand Mauerhöhe + SIcherheitsabstand nicht ausgegangen?

Bezüglich NRW... wer sperrt eine Baustelle und wer definiert wer befugt ist diese zu betreten? Ich kann mir schwer vorstellen, daß man dem Grundeigentümer das Betreten untersagen kann.
 
Aber klar kann man, näheres steht auf dem "baupolizeilichen Kuckuck".

Der Staat kann
- einem Eigentümer das Betreten seiner Baustelle verbieten, nachdem er sie versiegelt hat
- ihm eine Nutzungsuntersagungsverfügung zustellen, das ist dann sozusagen die Kündigung von Staats wegen.

Grüße vom Niederrhein
 
Nun, ---

--- mit meinem Beitrag wollte ich wirklich nicht die
Zugspitze zum Einsturz bringen .

-
Für den besagten Schwarzbau wurde noch kurz vor der Wende
nach DDR - Recht ein Baustopp verfügt.
--
Also bitte ganz unruhig bleiben und das schöne
Wochenendwetter genießen.
-
Beste Grüße, A. Milling
 
Thema: Tip zum kostengünstigen Abriss ---

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