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"Die
Risiken der Weltrohstoffmärkte treffen immer intensiver das Baugeschäft." Mit
diesen Worten kommentierte am 19.5. in Berlin der Hauptgeschäftsführer des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die aktuellen
Preissteigerungen bei Baustahl. Anfang Mai hätten die Bauunternehmen bis zu 540
Euro pro Tonne Betonstahl bezahlen müssen. Damit hätten sich die Preise
innerhalb eines Monats um 35% erhöht, im Vergleich zum Dezember vergangenen
Jahres sogar verdoppelt. Knipper: "Eine seriöse Angebotskalkulation ist zurzeit
kaum möglich. Insbesondere da die Stahllieferanten nicht mehr bereit sind,
Festpreise zu nennen. Es werden nur noch Tagespreise angeboten."
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</center>
"Umso mehr begrüßen wir, dass das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung - auf unsere Initiative hin - wieder eine zwingende
Stahlpreisgleitklausel für Bauleistungen des Bundeshochbaus eingeführt hat",
erklärte Knipper. Das BMVBS hatte Anfang 2006 die 2004 eingeführte zwingende
Preisgleitklausel auslaufen lassen. Die Vereinbarung einer Gleitklausel lag
seitdem nur noch im Ermessen der Vergabestelle. Die seit vergangenem Jahr wieder
steigenden Stahlpreise machen es den Bauunternehmen jedoch unmöglich, die
Risiken in der Kalkulation weiterhin allein zu tragen.
Die Stahlpreisgleitklausel sei aber vorerst nur für
Bauleistungen des Bundeshochbaus eingeführt worden, merkte Knipper an. "Wir
fordern eine Ausweitung auf Bauleistungen des Tiefbaus und des Wasserbaus und
wünschen uns, dass - neben dem Bund - alle öffentlichen und privaten
Auftraggeber in ihre Verträge eine Stahlpreisgleitklausel aufnehmen. Dies ist
vor allem auch im Interesse der Auftraggeber selbst, da sie nur so seriös
kalkulierte Angebote erhalten."
Darüber hinaus kritisierte Knipper den extrem hohen Selbstbehalt
von 10% der Mehraufwendungen, die die Bauunternehmer selbst schultern müssten.
Zudem sehe die Bauindustrie die Verpflichtung des Auftragnehmers,
Nachunternehmer in die Regelung mit einzubeziehen, insoweit skeptisch, da sie
erhebliche vertragsrechtliche Probleme aufwerfe.
siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Stahlpreisgleitklausel, Stoffpreisgleitklausel, Preisgleitklausel, Stahlpreise, Betonstahl, Betonstahlpreise, Stahlpreis, Hochbaus" width="4" height="4" border="0">
<!-- FreeFind Begin No Index -->ausgewählte weitere Meldungen:
siehe zudem:
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Risiken der Weltrohstoffmärkte treffen immer intensiver das Baugeschäft." Mit
diesen Worten kommentierte am 19.5. in Berlin der Hauptgeschäftsführer des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die aktuellen
Preissteigerungen bei Baustahl. Anfang Mai hätten die Bauunternehmen bis zu 540
Euro pro Tonne Betonstahl bezahlen müssen. Damit hätten sich die Preise
innerhalb eines Monats um 35% erhöht, im Vergleich zum Dezember vergangenen
Jahres sogar verdoppelt. Knipper: "Eine seriöse Angebotskalkulation ist zurzeit
kaum möglich. Insbesondere da die Stahllieferanten nicht mehr bereit sind,
Festpreise zu nennen. Es werden nur noch Tagespreise angeboten."
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<img border="1" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2006/i/0559-schoeck1.jpg" vspace="2" alt="Stahlpreisgleitklausel, Preisgleitklausel, Stahlpreise, Betonstahl, Stoffpreisgleitklausel, Betonstahlpreise, Stahlpreis, Hochbaus" width="400" height="307"> <span style="font-size: 10px">gar nicht Stahl: Bild aus dem Beitrag "Schöck ComBAR - die Glasfaserbewehrung für Sonderanwendungen" vom 3.4.2006</span> |
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"Umso mehr begrüßen wir, dass das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung - auf unsere Initiative hin - wieder eine zwingende
Stahlpreisgleitklausel für Bauleistungen des Bundeshochbaus eingeführt hat",
erklärte Knipper. Das BMVBS hatte Anfang 2006 die 2004 eingeführte zwingende
Preisgleitklausel auslaufen lassen. Die Vereinbarung einer Gleitklausel lag
seitdem nur noch im Ermessen der Vergabestelle. Die seit vergangenem Jahr wieder
steigenden Stahlpreise machen es den Bauunternehmen jedoch unmöglich, die
Risiken in der Kalkulation weiterhin allein zu tragen.
Die Stahlpreisgleitklausel sei aber vorerst nur für
Bauleistungen des Bundeshochbaus eingeführt worden, merkte Knipper an. "Wir
fordern eine Ausweitung auf Bauleistungen des Tiefbaus und des Wasserbaus und
wünschen uns, dass - neben dem Bund - alle öffentlichen und privaten
Auftraggeber in ihre Verträge eine Stahlpreisgleitklausel aufnehmen. Dies ist
vor allem auch im Interesse der Auftraggeber selbst, da sie nur so seriös
kalkulierte Angebote erhalten."
Darüber hinaus kritisierte Knipper den extrem hohen Selbstbehalt
von 10% der Mehraufwendungen, die die Bauunternehmer selbst schultern müssten.
Zudem sehe die Bauindustrie die Verpflichtung des Auftragnehmers,
Nachunternehmer in die Regelung mit einzubeziehen, insoweit skeptisch, da sie
erhebliche vertragsrechtliche Probleme aufwerfe.
siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Stahlpreisgleitklausel, Stoffpreisgleitklausel, Preisgleitklausel, Stahlpreise, Betonstahl, Betonstahlpreise, Stahlpreis, Hochbaus" width="4" height="4" border="0">
<!-- FreeFind Begin No Index -->ausgewählte weitere Meldungen:
-
Absatz von Mauerwerks-Baustoffen in Deutschland dramatisch eingebrochen (18.5.2008) - ZDB: Hoffnung prägt Lage am Bau (12.5.2008)
-
OC&C erwartet weitere Stabilisierung beim deutschen Hochbau (11.5.2008)
ifo Standpunkt: Die Party ist vorbei (24.3.2008)- ifo
Bauvorausschätzung bis 2017<wbr /> (24.3.2008)
Schöck ComBAR - die Glasfaserbewehrung für Sonderanwendungen (3.4.2006)
-
Preisexplosion bei Betonstahl (11.3.2004)
siehe zudem:
Betonbau ?
Ingenieurbau-Bauteile bei
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