Selbständige, Mittelständler und Vermieter unterschätzen Auswirkungen des AGG

Diskutiere Selbständige, Mittelständler und Vermieter unterschätzen Auswirkungen des AGG im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Während sich Personalverantwortliche in großen Unternehmen auf das jetzt in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) meist gut...
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Während
sich Personalverantwortliche in großen Unternehmen auf das jetzt in Kraft
getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) meist gut vorbereitet haben,
unterschätzen viele Mittelständler, Selbständige oder auch Vermieter die
Auswirkungen. Noch immer werben etwa Inhaber kleiner Geschäfte in ihren
Schaufenstern mit Aushängen wie "Suchen junge, freundliche Bedienung" nach
Personal. Auch die Auswirkungen des Gesetzes auf <nobr>Kredit-,</nobr> Leasing- oder
beispielsweise Mietverträge werden unterschätzt. Der Rudolf Haufe Verlag will Unternehmern und Privatpersonen mit dem
preisweiten Taschenguide "Antidiskriminierung" und
dem Buch "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der betrieblichen Praxis"
helfen,
Klagen zu vermeiden und die positiven Auswirkungen des Gesetzes zu erkennen.





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"Die Gleichbehandlung wirkt sich auch auf das Zivilrecht aus", sagt Joachim
Gutmann, Mitautor des Haufe Taschenguides "Antidiskriminierung". Vermieter
beispielsweise müssen Wohnraum künftig diskriminierungsfrei vermieten.
"Versteckte ausschließende Kriterien oder Altersangaben sollten in Annoncen
vermieden werden", rät Gutmann und empfiehlt eine sorgsame Wortwahl. Zusammen
mit dem Wirtschaftsjournalisten Jens Hüsgen nennt er in dem 128-seitigen
Taschenguide typische Anwendungsgebiete des Gleichbehandlungsgesetzes. Anhand
von Beispielen und Checklisten erfahren Arbeitnehmer, Arbeitgeber und
Privatpersonen, welche Rechte sie haben und auf welche Stolpersteine sie achten
sollten. Weil künftig stets die Beschuldigten beweisen müssen, dass keine
Diskriminierung vorliegt, raten die Autoren dazu, Auswahlprozesse genau zu
dokumentieren.



Besonders Arbeitgeber müssen fortan darauf achten, dass in Stellenbeschreibungen
und im Berufsalltag niemand wegen ...



  • seines Alters,
  • einer Behinderung,
  • der
    ethnischen Herkunft,
  • seines Geschlecht,
  • der Religion oder
  • seiner sexuellen
    Identität
... diskriminiert wird. Nach Meinung vieler Experten reduzieren viele
Personalverantwortliche das Thema allerdings auf offensichtliche Äußerungen und
eine explizite Wortwahl. "Dabei sind Benachteiligungen nicht immer
offensichtlich oder leicht erkennbar. Sie können subtil auftreten -
beispielsweise wenn Frauen überwiegend wenig anspruchsvolle Aufgaben erhalten",

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warnt Michael Stuber, Autor des Werkes "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
in der betrieblichen Praxis". In dem Titel geht er ausführlich auf alle Bereiche
des Arbeitsalltags ein und schildert etwa, wie und warum Unternehmer eine
Beschwerdestelle einrichten müssen. Zudem gibt der Autor Tipps, wie Unternehmer
von dem neuen Gesetz auch profitieren können.



Unternehmer, die Antidiskriminierung vermeiden, verbessern laut Stuber die
Produktivität der Beschäftigten, erhöhen die Loyalität und Identifikation der
Belegschaft mit dem Unternehmen, verbessern die kollegiale Gruppen- und
Zusammenarbeit und senken Krankenstand und Fluktuation. Die Kosten dafür sind
geringer als weithin angenommen. "Es ist davon auszugehen, dass insbesondere für
kleine und mittlere Unternehmen, nur geringe oder keine zusätzlichen Kosten
entstehen, wenn sie die Vorschriften umsetzen." Das Buch beantwortet
Personalverantwortlichen typische Fragen zum AGG, beschreibt ausführlich
Pflichten und geht ausführlich auf die Themen Bewerbungsprozess,
Bewerberauswahl, Ausbildung, Vergütung, Weiterbildung und Arbeitsbedingungen
ein. Zusätzlich enthält das Buch eine CD-ROM mit Checklisten, Musterbriefen für
Betriebsvereinbarungen und Gesetzestexten, die sie bei ihrer täglichen Arbeit
einsetzen können.



bibliographische Angaben:




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