K
Kuprat
Guest
Hallo wir haben ein fast 100 Jahre altes Fachwerkhaus vor 3 Jahren gekauft,Nun war das Bauamt da....bemängelt im 1.OG die niedrige Deckenhöhe von 1,85 m in 2 Räumen(was aber noch konsequenzlos ist).Sprechen aber nun eine Nutzungsuntersagung für das 1.OG aus weil dort kein 2. Rettungsweg vorhanden...Haben extra ein 90x120 cm Fenster eingebaut-nur leider nicht im Lichten-Maß.
Ist sowas echt zulässig??Denn hier haben fast alle Fachwerkhäuser noch kleinere Fenster oben...und auch "nur"ein Treppenhaus
Ist sowas echt zulässig??Denn hier haben fast alle Fachwerkhäuser noch kleinere Fenster oben...und auch "nur"ein Treppenhaus