Rettungsfenster?

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Kuprat

Guest
Hallo wir haben ein fast 100 Jahre altes Fachwerkhaus vor 3 Jahren gekauft,Nun war das Bauamt da....bemängelt im 1.OG die niedrige Deckenhöhe von 1,85 m in 2 Räumen(was aber noch konsequenzlos ist).Sprechen aber nun eine Nutzungsuntersagung für das 1.OG aus weil dort kein 2. Rettungsweg vorhanden...Haben extra ein 90x120 cm Fenster eingebaut-nur leider nicht im Lichten-Maß.
Ist sowas echt zulässig??Denn hier haben fast alle Fachwerkhäuser noch kleinere Fenster oben...und auch "nur"ein Treppenhaus
 
Weshalb war denn das Bauamt da? Eigentlich haben die keinen Grund einfach mal so vorbei zu kommen, denn normalerweise besteht für die alten Häuser Bestandsschutz.
Wurde vielleicht etwas anderes genehmigung- oder anzeigepflichtiges am Anwesen unternommen / verändert / erweitert / angebaut/ umgenutzt was zu einer Neubewertung führt?

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Nachtrag

Wir möchten ein Pflegekind aufnehmen....deshalb war das Jugendamt zur Besichtigung da-die Mängel waren da fehlende Türgitter(was ohne das Kind auch unproblematisch ist).Beim Zweitbesuch waren Türgitter drin...dafür hat sie das Bauamt mitgebracht.Angeblich arbeiten die bei Großtagespflegestellen auch eng zusammen.Hier handelt es sich aber um eine "normale" Familie(4 Kinder,Vater,Mutter) mit 1 eventuellen Pflegekind.Das Bauamt hat echt nur nach iedendwas gesucht-messen im EG Fenster wegen Fluchtweg(2.Tür zum Garten war zu einfach .-) )haben die Stufen im Treppenhaus vermessen,alle Raumhöhen,...und sich dann auf das fehlende Rettungsfenster festgesetzt.Was nun auch unabhängig vom Pflegekind ist...das ist quasi "auf Eis" gelegt...und die Maus lebt weiter in einem Heim
Lieben Gruß
SKuprat
 
Thema: Rettungsfenster?
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