Rechtliche Würdigung: Teilabriss oder Sanierung?

Diskutiere Rechtliche Würdigung: Teilabriss oder Sanierung? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo und erst einmal frohe Weihnachten! ?? Wir haben heute (24.12...) einen freundlichen Brief von unserem LRA bezüglich unserer Scheune...
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P.D.

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Hallo und erst einmal frohe Weihnachten! ??

Wir haben heute (24.12...) einen freundlichen Brief von unserem LRA bezüglich unserer Scheune bekommen, mann möchte wissen, ob wir einen Teilabriss (Genehmigungsfrei) oder eine bauliche Änderung planen.

Das Gebäude haben wir im September zunächst teilweise abtragen lassen (halbes Dach mit den Dachsparren, Teile des Ständerwerks), allerdings steht noch das komplette EG und große Teile des OG. Von da sollte ein neuer Dachstuhl(also der selbe, sogar mit den gleichen Sparren zum Teil, sogar die Ziegel sind heil runter geholt worden) wieder drauf.

Der musste halt runter, weil einige Pfetten nicht mehr gut waren. Nun war meine Kenntnis, dass ich dafür nicht einen extra Bauantrag brache, weil ich eben keine ÄNDERUNG durchführen lassen, sondern eine Instandsetzung?

Unser LRA hat etwas einen Narren an uns gefressen, daher kann ich mich auf die Einschätzung nicht ganz verlassen...

Und so was an Weihnachten
 
Ist normal

Das hatte ich auch, als ich mein Dach saniert habe, einfach erklären was man macht und das es nur eine Sanierung Bohne baulich/statische Änderung ist.
Gruß Jan
 
Halloooooo?

Sorry, wenn ich die selbstgefällige Weihnachtsgemütlichkeit störe: warum die Neuerrichtung eines Dachstuhl nicht statisch relevant sein? Nur weil es vorher auch ein Dach gab? Irre Argumentation! Natürlich muss dafür ein Bauantrag her.

Ts, ts,ts sowas!?!
 
würde es so sehen...

wenn der alte Dachstuhl instand gesetzt / repariert wird, wird ja kein neuer verbaut....

steht irgendwo geschrieben ab wann eine Reparatur einer Neuerrichtung gleichkommt ?!?

gruß
 
Instandsetzung

Sie haben sich also entschlossen, den Dachstuhl und das Dach instandzusetzen und hierbei aus fachlichen Gründen eine zeitweilige Demontage vorgenommen? Weil Ihnen ein Zimmermann geraten hat, das hierdurch der Ersatz und die Anpassung von auszutauschenden Hölzern einfacher und wirtschaftlicher durchzuführen ist?

Solange Sie keine Nutzungsänderung vornehmen (auch ohne Umbau!) oder wesentliche Änderungen an den tragenden Bauteilen vornehmen (z. B. Pfettendach statt Sparrendach), wäre das (nur) Instandsetzung. Bitte lassen Sie keine längeren Zeiten ohne Bautätigkeit vergehen. Und teilen Sie Ämtern nur das Notwendige mit. Sonst entstehen Begehrlichkeiten bei den Besserwissern.
 
Deutsches Beamtentum

Ich möchte meinem Vorredner beipflichten, denn das halte ich persönlich (als Laie!) für das wichtigste:

"Bitte lassen Sie keine längeren Zeiten ohne Bautätigkeit vergehen. (sonst gilt es als Teilabriss und Wiedererstellung, was wiederum Genehmigungspflichtig wäre).
Und teilen Sie Ämtern nur das Notwendige mit. Sonst entstehen Begehrlichkeiten bei den Besserwissern."

Wer Sachen in Eigenregie macht, und dabei auch noch so komische Sachen wie Kleinlandwirtschaft, Dachstuhlerneuerung oder "unwirtschaftliche" Instandhaltung, der wird vom deutschen Bürokratentum sehr schnell mal zum Feindbild erklärt. Es soll ja auch gute Ämter und Beamte geben, aber in meinem Amt hat der "gute" Beamte das Bauamt 2019 verlassen und seither gibt's nur Radau. Da gibt es zwei Optionen für den Bauherren: Konsistenz oder einknicken.

Für mich sehr hilfreich war bisher: Eine Rechtsschutzversicherung.
Mittlerweile hat das Bauamt innerhalb weniger Monate mehrmals vergessen, dass Baustelleneinrichtungen (z.B. Bauwägen oder temporäre Umnutzungen) gemäß Bauordnung genehmigungsfrei sind. Ich habe bereits zwei mal vom Bauamt schriftlich bestätigt bekommen, dass meine Baustelleneinrichtungen legitim sind und beim dritten Mal habe ich nun mein Anwalt mit dem Widerspruchsverfahren betraut, damit ich mich wieder auf das wesentliche konzentrieren kann. Die Beamten fühlen sich verständlicherweise auf den Schlips getreten, wenn da so ein junger Spinner kommt und ihnen klar macht dass sie eine Option nicht in Betracht gezogen haben oder gar die Bauordnung nicht gut genug kennen würden. Da gibt's dann schnell mal Radau und Gewaltspielchen vom Bauamt (in meinem Fall doppelten Hausfriedensbruch, der dann wiederum vom LRA gedeckt und vom Staatsanwalt als "Ermessenssache des Amtes" abgewunken wurde).

Alles Gute!
 
In RLP ein Muss

Ich habe bei mir vor ein paar Jahren das Gleiche gemacht.
Dachziegel, Lattung und altes Gebälk runter, neues genau wie es war wieder drauf.
Hier in Rheinland-Pfalz braucht man dazu schon eine Baugenehmigung, mit allem drum und dran.
Der Architekt und die Statik hat mich am Ende mehr gekostet als das Bauen selbst, weil erst mal das gesamte Gebäude erfasst, "geplant" und statisch berechnet werden musste.
Obwohl das Ganze explizit nur als "Erneuerung eines Dachstuhls" beantragt wurde.

Das größte Drama dabei war, dass es sich ein Bruchstein-Gebäude (Scheune) handelt.
Erst der fünfte (!!!) Statiker war überhaupt dazu bereit eine Berechnung zu machen.
Die vier anderen sagten unisono, so ein Mauerwerk kann man nach heutigen Gesichtspunkten nicht berechnen, dazu wäre das Mauerwerk zu inhomogen.......
Dabei steht die Scheune schon über 200 Jahre, ohne Schäden an den Wänden.

Viel Erfolg und nur nicht unter kriegen lassen!!!

PS: Wenn der Mensch vom LRA so einen Streß macht, manchmal hilft es Schmidtchen aussen vor zu lassen und gleich zu Schmidt zu gehen.
Der Scheffe "deines" Sachbearbeiters hat vielleicht eine andere Sicht auf die Dinge....
....oder wartet vielleicht sogar nur auf so einen Vorfall.... ;-)
 
Thema: Rechtliche Würdigung: Teilabriss oder Sanierung?

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