Nutzungsänderung Wohnraum umfunktioniert zu kirchlichen Gemeinderaum. Antargnotwendig?!

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Alexander Griessl

Guest
Hallo!

Folgende Situation:
Ein Raum einer ehemaligen Wohnung soll zu einem Raum für Kinderarbeit im Rahmen kirchlicher Arbeit umfunktioniert werden. Die eigentliche Wohnung, aus der der Raum ausgegliedert wurde, grenzt unmittelbar an die Gemeinderäume an. Eine bauliche Veränderung ist hier nicht erforderlich. Die Mieter der Wohnung stehen hinter dieser Nutzungsänderung. Eingentlich kein Problem, meine ich.
Frage:
Liege ich damit falsch, oder benötigen wir hierzu eine Nutzungsänderung? Wenn ja, wir aber keine stellen und den Raum einfach so nutzen, was kann daraus die Konsequenz sein?

Vielen Dank für Die Hilfe.

Herzliche Grüße

A.Griessl
 
Keine Sorge

Ich würde mir da keinen Kopf drum machen. Es ist ja keine völlig andere Nutzung mit höheren Belastungen, Immissionen oder dergl. Ich würde es einfach machen, zumal es doch ein gemeinnütziges Anliegen ist.
Das schlimmste was m.E. passieren kann, ist das jemand klagt (warum sollte er?) und dann eine Anfrage vom Amt kommt. Dann kann man immer noch den Antrag stellen.

Ich würde nicht der Bürokratie Vorschub leisten.

Beste Grüsse,
jh
 
Ich sehe das

nicht so locker wie Jan Hülsemann. Wird hier Kinderarbeit stattfinden, wird vermutlich wie Jan Hülsemann schreibt, nichts geschehen, solange niemand klagt. Aber an Betreuungsräume für Kinder werden entsprechende Anforderugen z.B. bzgl. des Brandschutzes gestellt und wenn dann etwas passiert wird der Aufschrei der Betroffenen und nicht Betroffenen groß sein. Warum nicht die Angelegenheit mit den örtlich zuständigen Behörden bereden. Ich habe bei uns im Ort immer festgestellt, dass mit den zuständigen Personen gut geredet werdet werden konnte. Und was dann gemacht werden muss, muss eben gemacht werden, es geht schließlich um die Sicherheit der Kinder.
 
Nutzungsänderung Wohnraum umfunktioniert zu kirchlichen Gemeinderaum

Hallo Herr Griessl,
Nutzungsänderungen von Räumen sind in der Regel dann baugenehmigungsfrei, wenn keine weitergehenden Anforderungen erforderlich werden.
Dieses würde ich in Ihrem Falle durch Fachkundige prüfen lassen. Das sind nicht nur die Architekten und Handwerker, sondern auch gerade die Vertreter von Jugendämtern zu hören.
Hier gibt es von beiden Seiten Anforderungen an die Größe und Ausstattung solcher Einrichtungen.

Ohne die notwendigen behördlichen Genehmigungen wird Ihnen die Einrichtungen ansonsten ganz schnell wieder geschlossen bzw. die Nutzung untersagt.

Auch aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen sollten Sie nicht auf die Einschaltung der Behörden verzichten.

Mit freundlichen Grüssen
Hans-Ulrich Flick
 
Thema: Nutzungsänderung Wohnraum umfunktioniert zu kirchlichen Gemeinderaum. Antargnotwendig?!
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