Nutzungsänderung Mühle (landwirtsch. Gewerbeobjekt) zu Ferienwohnung

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Carola

Guest
Hallo wertes Forum,

ich stehe kurz vor dem Kauf einer Getreidemühle in Brandenburg und benötige möglichst schnell einen Rat:

Die Mühle wurde in den 1920er Jahren gebaut und wurde elektrisch betrieben (bis letztes Jahr). Äußerlich ist von Romantik nichts zu ahnen, innen fragt sich zunächst, wie die Leute den ganzen Tag ohne fließend Wasser oder Toilette arbeiten konnten... Ich finde die Mühle indes toll, genau so, wie sie ist und als Handwerkerin mit interdisziplinärem Gefolge wäre ich in der Lage, gut für sie zu sorgen. Ohne sie großen Veränderungen zu unterziehen, neben Klo und so.

Die Planung ist geschafft, die Kosten sind realistisch machbar, nur: Nun habe ich amtlich erfahren, dass ich für eine Nutzungsänderung einen Architekten hinzuziehen muss. Für den könnte ich zur Not auch noch sorgen. Aber mir war, als hörte ich Worte von wegen Brandschutz und entspr. Treppe, Energieausweis...
Eigentlich wollte ich mir einen warmen Pullover anziehen, ein, zwei Werkstattöfen an den vorhandenen Schornstein anschließen und rauchen tue ich genau so wenig, wie im Innenbereich schweißen...
(Jenseits dessen: Der Bauamtsleiter war sehr, sehr freundlich.)

Kurzum: Seht ihr eine Möglichkeit, wie man ein solches Objekt auch ohne großes Schischi einer anderen Nutzung (= lebenslanges, entspanntes Werkeln am IST-Zustand und ab und zu dort nächtigen)überführen kann?

Die hilfreichste Antwort bekommt eine Mühlen-Devotionalie, wenn es mit dem Kauf klappt.

Viele Grüße
Carola
 
für

eine Nutzungsänderung wäre wichtig zu wissen, ob Außen oder Innenbereich.
 
Spontanumnutzung

funktioniert in Deutschland nicht. Sie müssen den üblichen, langwierigen und paragrafengezäunten Weg gehen und erst einmal mit fachkundiger Hilfe (Architekt) klären lassen, ob das, was Sie mit der Mühle vorhaben, bau- und planungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Das Stichwort Außenbereich ist bereits gefallen. Sehr wahrscheinlich ist hier eine Bauvoranfrage notwendig.

Die Anforderungen aus dem Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz (EnEV) etc. werden dann im Zusammenhang mit einem Bauantrag geklärt. Wenn Sie die Mühle immer noch kaufen und sanieren wollen.
 
Nutzungsänderung

eventuell gibt es noch einen anderen Weg. Schreiben Sie mir persönlich.
 
@Bernhard Haass

Warum sollte er dass tun? Hier steht die Frage, hier gehört Ihr Vorschlag / Kommentar / Hinweis hin. So funktioniert das in einem öffentlichen Forum.

Hartmut Stöpler
 
kein B-Plan vorhanden

Vielen Dank an alle bisherigen Teilnehmer des "Mühlenquiz"!

Zur ersten Frage: Laut Bauamt gibt es dort keinen Bebauungsplan.

Die Mühle steht inmitten von anderen Wohnhäusern und einem ehemaligen Bahnhof, in einem Dorf, zwischen 2 Straßen, die beide Versorgungsleitungen führen. Gewerbe ist dort kaum zu finden, außer einem kleinen Supermarkt etc. Als Laiin denke ich dabei eher an innen als an außen. Helfen Ihnen diese Angaben?

Vielen Dank im voraus,
Carola
 
Nutzungsänderung

ist ein ziemlicher planungsrechtlicher Aufwand. Und es müssen die aktuellen Vorschriften hinsichtlich Brandschutz, Grenzabstände,Belichtung und Belüftung, Baurecht, ENEV usw... eingehalten werden.
Nur mal leise vor sich hin überlegt.
Das Objekt ist derzeit ein Gewerbeobjekt...
Warum es nicht offiziell eine Mühle lassen - im Zweifel als experimentelles Projekt zur Erforschung der unterschiedlichen Mahlgrade des heimischen Dinkels ;) , die sanitären Einrichtungen und die Beheizung den heutigen Anforderungen an Arbeitsstätten anpassen und das Objekt so nutzen , wie es dir vorschwebt.
Übernachtungen sind dabei allerdings eine kitzelige Sache - der Wohnwagen als bewegliche Unterkunft im Hof - schafft dort aber oft eine formale Abhilfe... Und gegen die Denkercouch im Büro kann auch das Amt nichts sagen.
Vielleicht ist es auch möglich, wenn es nicht im Aussenbereich ist, einen TEIL der Mühle zu Wohnzwecken oder Ferienwohnung umzunutzen. Das solltest Du aber mit einem Architekten aus der Region klären - das Bauamt sollte die Überlegungen erst vorgelegt bekommen, wenn ihr eine Lösung habt.
Das ist wie eingangs gesagt aber nur ein Gedankenspiel , rechtlich sicher ist so etwas nicht.

LG
aus dem nördlichen Brandenburg
 
Klingt nach...

Klingt nach Bauantrag für Nutzungsänderung in "Hobbywerkstatt" + Einbau eines WC und Aufenthaltsraumes. Völlig unspektakulär, unser täglich Brot sozusagen!
 
Kontakt in die nähere Region

Hallo Carola,

da es sich um ein etwas Größeres und Komplexeres zu handeln scheint und es dann auch noch regional sehr unterschiedlich sich bewerkstelligen lassen wird, könnte ich ihnen hier einen Community-Kontakt für die Region knüpfen und überstellen.

Dritte Haut Architekten Peter Garkisch, Dipl.-Ing.
Architekt
Adresse:
Bölschestraße 18,
12587 Berlin
Telefon:030 64091744

Viel Erfolg,
Udo Mühle
 
Nichts gegen Architekten aber..

.. es gibt auch sehr erfahrene Bauingenieure.
Zumal hier nicht die Gestaltung neuer Räumlichkeiten im Vordergrund steht sondern eher Statik; Klima und Planung der technischen Details wichtig sind.
 
Mühle nutzen

Hallo Carola,
Wenn du schon das Glück hast einen besonders freundlichen Bauamtsleiter zu haben,
frage den doch für welche Nutzung du eine Genehmigung benötigst, bzw welche Nutzung mit der gegenwärtigen Genehmigung möglich ist.

Sobald du eine neue Wohnung vorsiehst- falls bisher gar keine Wohnnutzung bestand- wirst du um die Einhaltung der ENEV wohl nicht herumkommen- das kann zur Einhaltung günstiger Energieverbräuche evt aber auch sinnvoll sein.
Wenn nur eine Hobbywerkstatt errichtet werden soll ist es doch wohl sehr einfach bzw benötigt kaum etwas.
Bei einer Werkstatt mit Arbeitnehmern, Arbeitsstättenverordnung, Auflagen der Berufsgenossenschaft etc wirds sicher komplizierter.
Teile doch mit wenn sich etwas ergeben hat.
Normalerweise gibt's immer (Schleich-)Wege, solche Projekte irgendwie durchzuführen und sich den Vorschriften anzupassen.

Andreas Teich
 
Thema: Nutzungsänderung Mühle (landwirtsch. Gewerbeobjekt) zu Ferienwohnung

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