Neue Brandschutz-Beurteilung von Wänden aus Porenbeton-Plansteinen

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Bekanntermaßen
gehört Porenbeton aufgrund seiner mineralischen Zusammensetzung zur
Brandschutzklasse A1, d.h. er ist nichtbrennbar. Er erfüllt die Anforderungen
aller Feuerwiderstandsklassen von F 30 bis F 180 ohne jegliche Zusatzmaßnahmen,
wie Bekleidung oder Beschichtung. Weiter besitzt Porenbeton den Vorzug, im Brand
keinen Rauch und keine toxischen Gase zu bilden.



Wie der Bundesverband Porenbeton nun mitteilt, ist der
brandschutztechnische Anwendungsbereich von Wänden aus Porenbeton-Plansteinen
als tragende, raumabschließende Wände erweitert worden. Erstmals untersucht
wurde eine Wand mit Plansteinen PP2-0,35. Die in der Materialprüfanstalt für das
Bauwesen beim Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der TU
Braunschweig durchgeführte Prüfung nach

DIN EN 1365-1 in Verbindung mit

DIN EN 1363-1 hat ergeben:



  • Tragende, raumabschließende Wände aus 17,5 cm dicken
    Porenbeton-Plansteinen der Festigkeitsklasse 2 und Rohdichteklasse 0,35
    (PP2-0,35) mit Nut und Feder und Grifftasche, vermauert mit Dünnbettmörtel nach

    DIN 1053-1, ohne Stoßfugenvermörtelung, können bei voller Ausnutzung der
    Wand ( = 1,0) in die Feuerwiderstandsklasse F 120-A nach

    DIN 4102-2:1977-09 bzw. gemäß der europäischen Klassifizierungsnorm

    DIN EN 13501-2:2003-12 in die Feuerwiderstandsklasse REI 120 eingestuft
    werden.






Nach

DIN 4102-4 bzw. der in Kürze erscheinenden A1-Ergänzung zu DIN 4102-4 war
bislang für die gleiche Wandstärke eine Rohdichteklasse 0,4 gefordert.



Fazit: Das Untersuchungsergebnis bestätigt, dass Porenbeton zum
Einsatz im vorbeugenden Brandschutz bestens geeignet ist.



<div align='right'>Siehe auch:

Bundesverband Porenbeton
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Thema: Neue Brandschutz-Beurteilung von Wänden aus Porenbeton-Plansteinen
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