Holzbalkendecke begradigen

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baris

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Hey zusammen,

Möchte an meinem Haus das schlafzimmer renovieren, und wie so alte Häuser es in sich haben muss der boden begradigt werden.

Jetzt zu meinem Problem:

Da die Balken in eine Richtung im gefälle sind in der ich nicht die Möglichkeit habe zu erhöhen da ich sonst höher als die anderen Zimmer wäre und dann eine Stufe hätte die ich nicht haben möchte,
Wollte ich wissen ob es möglich ist von der anderen seite die Balken so ca. 1cm-2cm mit der Handkreissäge oberhalb bisschen abzunehmen damit der Boden wieder gerade ist.

Oder habt ihr andere Empfehlungen für mich.
Das Zimmer ist 15m2,
4m Lang und 3,5m Breit.
Die Balken sind 9cm stark und 20 hoch.
 
Hallo baris,

Statik:
Wenn du Balken abnimmst leidet natürlich die Statik. Die Balken werden vor allem auf Biegung beansprucht. Das Widerstandsmoment sinkt/steigt im Quadrat mit der Höhe des Balkens und linear mit der Breite. Bei 2 cm Abnahme und 20 cm Höhe sinkt es um ~20%. Das Biegemoment nimmt (bei gleichmäßiger Belastung) zur Raummitte zu. Dort tun die 2 cm am meisten weh. In den Randbereichen ist es normalerweise weniger kritisch.
Hier ein Beispielrechner:
Durchbiegungsrechner beidseitig eingespannter Träger mit Streckenlast

Lösung:
Ich persönlich würde lieber 1-2 cm höher gehen und die Stufe mitnehmen.
1-2 cm mit einer Handkreissäge abzunehmen ist extrem mühsam und schwer gerade/waagrecht hinzubekommen. Wenn du das aber unbedingt so machen willst, kannst du dir überlegen die Balken seitlich aufzudoppeln mit Dielen/Brettern (4 cm dick) was der Statik etwas hilft und dir auch eine Gerade Kante für den Bodenbelag gibt. Nimm am besten eine Mauerschnur/Kreuzlinienlaser um die Bretter waagrecht auf die richtige Höhe zu schrauben. Und nimm viele Schrauben, damit die Bretter dir helfen das Biegemoment der Balken mit aufzunehmen.

Frag aber lieber nochmal einen Statiker, ich bin blos Maschinenbauer :D
 
Hallo zusammen,

ich weiss nicht, ob ich hier einfach meine Frage reinstellen darf, oder dazu ein neues Thema erstellen muss.
Ich versuche es mal hier, da es thematisch passt.

Seit Februar bin ich Besitzer einer Wohnung mit Holzbalkendecke und Boden.
Das Mehrfamilien-Reihenhaus ist von ca. 1930 und die Bauart der Geschossdecken wird, so habe ich gelesen, als Einschubdecke bezeichnet.
Außenwände Mauerwerk massiv. Innen teilweise gemauert, teilweise Holzständerwerk verputzt, teilweise so eine Art Porenbetonsteine.
Um noch genauer zu sein - ich habe die Wohnung im 3. OG, über mir ist das Dachgeschoss zur Wohnung ausgebaut.
Mein Boden ist extrem schief, bin eigentlich nur Betonböden gewohnt.
Im "schlimmsten" Zimmer habe ich ein Gefälle von ca. 9 cm auf 4,7m Länge.
Deutlich wird, dass sich die gesamte Wohnung zur Hausmitte hin abgesenkt hat. Die Treppe steht in der Hausmitte, was mich etwas verwundert. Vielleicht wurde diese nachträglich eingebaut, und eine zuvor eingesunkene Holztreppe entfernt.
Dabei ist die höchste Zimmerecke, also Dielenboden Oberkante ca. 5,5cm über Treppenniveau.
Treppe aus Kunstharzstein oder so ähnlich.
Die Balken sind, soweit ich messen konnte 8x14cm. Ich habe die Dielen noch nicht entfernt, habe nur an der Wand den Gliedermaßstab in die Decke gehalten.

Mein Ziel ist, den Boden über die gesamte Wohnung in eine Ebene zu bringen.
Dazu würde ich die Dielen entfernen und die Balken beidseitig verlaschen. Die seitlich angebrachten Bohlen sollen, je nach Angabe, 2/3 der Balken in der Höhe abdecken. Bei einer Differenz von 100mm, benötige ich Bohlen mit dem Querschnitt von 30 x 200 mm (speziell für dieses Zimmer).
Kann man das problemlos machen? Macht die Frage hier Sinn oder definitiv einen Statiker beauftragen?
Das zusätzliche Gewicht liegt ja nicht auf der Außenwand auf, sondern muss vom Balkenkopf getragen werden.
Bei richtiger Montage erhöht die Verlaschung die Steifigkeit und somit Tragkraft des Balkens.

Der Zimmerer der da war meinte, verleimte Bohlen sind besser weil verwindungssteifer. Bei der Frage, ob ich das einfach machen kann, oder ob das Gewicht zu schwer ist, hat er gefragt, welche Verkehrslast ich denn vorhabe hier aufzubringen. Ein Zimmerhohes Aquarium werde ich da nicht aufstellen, also durchschnittliche Verkehrslast. Ich habe also kein konkretes Ja oder Nein bekommen. Trittschallentkopplung der Dielen sollte ich dann über Filzauflagen machen. Wenn die Dielen wieder geschraubt werden, ist das doch eher vergeblich?

Eigentlich möchte ich die alten Dielen wieder anbringen, schleifen, ölen.
Bezüglich der Einschüttung finde ich wirklich divers diskutierte Vorschläge bzw. Empfehlungen.
Laut "holzbau handbuch Reihe 1, Teil 14, Folge 1 - Modernisierung von Altbauten" ist eine Einschüttung garnicht so sehr zu empfehlen. Eher Trittschallplatten oben drauf, wenn man gewisse DIN Normen Schallschutz erreichen möchte.


Also Thema ist, Schallschutz, Brandschutz, Wärme und Feuchteschutz, ökologische Baustoffe, sowie vorhandene Statik.
Welche Kombi ist die am besten geeignete. Dabei ist klar, dass Feuchteschutz entgegen den anderen Anforderungen steht.

Ein dickes Brett.
 
Wenn du Brandschutzanfordungen hast: entweder so lassen wie es ist (Bestandsschutz) und damit leben oder einen Brandschutzaufbau nach den jeweiligen Prüfzeugnissen bzw. nach der DIN 4102-4. Kein "Basteln", Brandschutz ist immer nach Norm oder Prüfzeugnis, alternativ vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung.
 
Hallo,
danke für die Nachfrage. Wie ich gerade sehe, hatte ich geschrieben, dass ich der Besitzer bin.
Also Eigentumswohnung.
 
Bezüglich Brandschutz, ich habe da keine Anforderungen in dem Sinne, dass es Auflagen gäbe. Es ist eher mein Sicherheitsgefühl.
 
Da gehört die Geschossdecke nicht dir, vielmehr ist die Gemeinschaftseigentum.
Nicht unbedingt/immer.
Ich habe gerade in einem WEG-Komplex gearbeitet, da gehört die Rohdecke zur darunter liegenden Wohnung. Die Grenze ist die OK des Betons.
Der Gimmick dabei ist, dass die Kabel der Deckenlampen der unteren Wohnung in den Beton der Decke eingefräst sind, die Kabel der darüber liegenden Wohnung auf dem Beton liegen....

Gruß,
KH
 
Ohje. Daran hab ich garnicht gedacht. Gemeinschaftseigentum. Heißt, ich darf den Bodenbelag entfernen, aber nichts an den Balken machen. Das ist dämlich.
 
Ich habe die Dielen noch nicht entfernt
Das solltest du auch tunlichst unterlassen.
sind die in diesem Fall nicht, weil mit dem Deckentragwerk fest verbunden.
Nur z. B.: KG Berlin, Beschl.v. 10.01.1990, Az.: 24 W 6746/89.
Im Regelfall bedarf es eines einstimmigen Beschlusses der ETG (Eigentümergemeinschaft)
in einer Eigentümerversammlung zu deinem Vorhaben.
In diesem würde festgelegt, ob überhaupt, wer (du privat oder Fachfirmen) und wie die Arbeiten durchzuführen sind und welche fachkompetente Unterstützung (Architekt, Statiker o.ä.) vorausgesetzt wird.

Da die Kosten i.d.R. auf die ETG nach Miteigentumsanteilen umgelegt werden (weil eben Gemeinschaftseigentum),
kann das ein zähes Ringen und im schlimmsten Fall nur über den Rechtsweg geklärt werden.

Übrigens:
Auch als Mieter dürftest du dein Vorhaben nicht ohne ausdrückliche Zustimmung deiner Vermieter angehen.
Da schließt sich dann wieder der Kreis, weil auch diese müssen den o. g. Weg beschreiten.
 
Ok. Danke. Im Prinzip kann ich nur was aufbringen. Ein Sanierer , der auch Zimmermann ist, meinte, Ausgleichmasse aufbringen und dann einen neuen Bodenbelag. Da kommt doch noch mehr Gewicht drauf. Wenn ich teilweise 9cm aufbringen muss, glaube ich garnicht, dass das überhaupt statisch in Ordnung ist. Da ist die Verlaschung technisch gesehen doch viel sinnvoller. Ok. Nächster Schritt also Statiker
 
Ok. Nächster Schritt also Statiker
Nein!
Nächster Schritt:
Im Regelfall bedarf es eines einstimmigen Beschlusses der ETG (Eigentümergemeinschaft)
in einer Eigentümerversammlung zu deinem Vorhaben.
In diesem würde festgelegt, ob überhaupt, wer (du privat oder Fachfirmen) und wie die Arbeiten durchzuführen sind und welche fachkompetente Unterstützung (Architekt, Statiker o.ä.) vorausgesetzt wird.

Ehrlich gesagt ist da einiges an deinen Schilderungen recht verwirrend.
1.
Besitzer einer Wohnung mit Holzbalkendecke und Boden
Boden = Dachboden?
2.
ich habe die Wohnung im 3. OG
3.
über mir ist das Dachgeschoss zur Wohnung ausgebaut.
Was jetzt, Dachboden oder Wohnung?
4.
gesamte Wohnung zur Hausmitte hin abgesenkt hat
5
Die Treppe steht in der Hausmitte, was mich etwas verwundert.
Wieso verwundert dich das?
6.
Gefälle von ca. 9 cm
7.
die höchste Zimmerecke, also Dielenboden Oberkante ca. 5,5cm über Treppenniveau
Heiß das also: Das Treppenpodest liegt 14.5 cm (also eigentlich fast eine Treppensteigung) tiefer als die höchste Zimmerecke?
Wie verhält sich das denn in den unteren beiden Wohnungen?
8.
Das zusätzliche Gewicht liegt ja nicht auf der Außenwand
Wo denn sonst?
9.
hat er gefragt, welche Verkehrslast
Als kompetenter Zimmmerer müsste er wissen:
2,0kN/m² bei Decken ohne ausreichende Querverteilung der Lasten
 
DOCH! ;) So wie ich meine WEG kenne, muss ich vorab die Aussage des Statikers haben, so wie die Kosten und alles was damit zusammenhängt, bevor ich überhaupt daran denken kann die zu fragen, ob ich das machen lassen darf.
Also erster Schritt umfassend Infos einholen, vor Ort, dazu gehört der Statiker.

Zu deinen Verständnisschwierigkeiten:

Boden = Dachboden?
mit Boden ist Holzboden gemeint. Um noch konkreter zu sein, mein Holzboden ist die Holzbalkendecke meines Nachbarn unter mir. Also meine Decke ist aus Holz und der Boden eben auch. Eigentlich ist das klar, wenn ich im 3.OG bin. Aber das EG z.B. hat einen massiven Boden, weil Keller.
Was jetzt, Dachboden oder Wohnung?
Hat sich mit der Antwort davor erledigt
5
Wieso verwundert dich das?
Mich verwundert es nicht, dass die Treppe in der Hausmitte ist. Wenn man Sachen aus dem Kontext reißt, hören sie sich doof an. Also nochmal etwas ausführlicher, mich wundert, dass das Treppenniveau unter meiner höchsten Dielenoberkante liegt. Nämlich 5,5cm. Bedeutet im Umkehrschluss, das gesamte Treppenhaus müsste sich mit abgesenkt haben, oder es wurde so gebaut. Was vielleicht sein kann, keine Ahnung. Ich hab schon mitbekommen, dass auf der Baustelle 1cm kein Maß ist. Ist für mich persönlich natürlich eigenartig, wenn man selber im hundertstel mm Bereich arbeitet. Was vielleicht auch sein kann, früher war mal eine Holztreppe drin, die hat sich abgesenkt. Die neue Kunststeintreppe wurde zum dann damals aktuellen Niveau gemacht.

7.
Heiß das also: Das Treppenpodest liegt 14.5 cm (also eigentlich fast eine Treppensteigung) tiefer als die höchste Zimmerecke?
Wie verhält sich das denn in den unteren beiden Wohnungen?
Nein, 9cm Gefälle in einem Raum. Höchster Punkt im Raum 5,5 cm über Treppenniveau, tiefster Punkt im Raum 3,5 cm unter Treppenniveau. Erkläre ich mir, wie vorhin geschildert mit einer neuen Treppe. Aber alles Spekulation. 1.OG hat nicht so viel Gefälle. 2.OG fühlt sicher der Boden auch relativ krumm an, hab jetzt da aber nicht gemessen.

8.
Wo denn sonst?
Dass die Gesamtlast auf den Außenmauern liegt ist klar. Wo denn sonst. Haste recht.
Was ich meinte, durch die Verlaschung wird eine zusätzliche Last aufgebracht, die zwar auf die Außenmauern übertragen wird, aber nicht direkt auf den Außenmauern aufliegt. Der alte Balken muss die Last zusätzlich tragen und übertragen. Wäre ja besser, wenn die Verlaschung auch auf der Außenmauer aufliegen würde.

9.
Als kompetenter Zimmmerer müsste er wissen:
2,0kN/m² bei Decken ohne ausreichende Querverteilung der Lasten
Ja, weiss er auch sehr bestimmt. Wenn du in die KFZ Werkstatt fährst, sagt dir der Mechaniker auch nicht, wie fest du die Antriebswelle anziehen sollst. Ein, für den Endverbraucher, unvorteilhaftes Wirtschafssystem baut auf gezielter Informationsasymmetrie auf. Nur aus diesem Grund gibt es so ein Forum, wie dieses. Ist ja kein Rocket Science, womit ich nichts abwerten will. Eher allg. Gesellschaftskritik. Driftet jetzt ziemlich ab das Thema.

Vielen Dank auf jeden Fall. Ich habe garnicht daran gedacht, dass der Dielenboden tatsächlich auch Gemeinschaftseigentum ist, bzw. sein kann.
Gibt es denn jemanden hier, der noch konstruktiv zum Thema beitragen kann. Ob Gemeinschaftseigentum oder nicht ist jetzt erstmal egal.
Was wäre denn sanierungstechnisch sinnhaft? Ich denke ich kann bei der WEG auf rationale Zustimmung hoffen - ich weiß sobald es an den Geldbeutel geht, hört jede Ratio auf. Was würdet ihr tun, um einen geraden Boden zu bekommen?
 
Gibt es denn jemanden hier, der noch konstruktiv zum Thema beitragen kann. Ob Gemeinschaftseigentum oder nicht ist jetzt erstmal egal.
Erster Einwurf: Es wird nicht immer alle Last auf die Außenwände abgeleitet, es gibt durchaus auch tragende Innenwände.
Gerade bei einem innenliegenden, geschlossenen Treppenhaus würde es mich nicht wundern, wenn dessen Wände tragende wären.

Zweiter Einwurf: Ich kenne zwar dich und deine WEG nicht, halte es aber generell für taktisch klüger zuerst mit den Miteigentümer über das Vorhaben zu reden und dann erst die meistens kostenpflichtigen Statiker/Fachleute ins Boot zu holen. Anders gesagt, es wäre Geld zum Fenster raus geworfen, wenn du zuerst ein Gutachten/eine Berechnung "kaufst", die WEG aber anschliessend ein grundsätzliches "Nein" sagt.
Der eine oder andere Mitbewohner fühlt sich vielleicht auch vor den Kopf gestoßen, wenn du gleich beim ersten Gespräch schon ein fertiges Konzept vorlegst...... wo doch heute jeder über mehr Transparenz redet....

Gruß,
KH
 
Thema: Holzbalkendecke begradigen
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