Schädlingsbefall
wie der eure ist ein verdeckter Baumangel, der zum Zeitpunkt der Übergabe nicht erkennbar sein muss.
Siehe Eiablage des Hausbockes!
Egal aber, ob schon befallenes Holz verbaut wurde oder der Befall erst nach Mängelabnahme geschah, aus meinerSicht ist das generell vom Unternehmer zu vertretenen!
Er hat nachzuweisen, dass er einwandfreies Holz verwendet hat und dieses entsprechend gegen Insekten und Pilz geschützt hat.
Letzteres aber nur, wenn ihr in eurem Bauvertrag nicht ausdrücklich gewünscht habt, dass auf die entsprechende Imprägnierung zu verzichten ist.
Ich bewundere deine Geduld!
Nochmal, ich bin sicher, du wirst da ohne Rechtsbeistand die schlechtere Karte ziehen.
Eine anwaltliche Erstberatung kostet paar hundert Euro!
In Anbetracht des möglicherweise eklatanten Vermögensschadens, der dir durch falsche Vorgehensweise oder zu große Nachgiebigkeit entstehen kann, ist das gut angelegtes Geld!
Einen geeigneten Gutachter kannst du z.B. über
https://www.bausachverstaendiger-in.de/in-mecklenburg-vorpommern finden.
Verplempere nicht zuviel unnütze Zeit, sie arbeitet gegen dich!
Der Versuch die Beweislast auf dich abzuwälzen, zeugt nicht gerade von Kooperationsbereitschaft des Bauträgers.