Genehmigung Carport (Sachsen- Anhalt)

Diskutiere Genehmigung Carport (Sachsen- Anhalt) im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, wir haben einen Bauantrag für unser Häuschen gestellt und auch genehmigt bekommen, allerdings steht als Hinweis auf der Baugenehmigung...
S

species1203

Guest
Hallo,

wir haben einen Bauantrag für unser Häuschen gestellt und auch genehmigt bekommen, allerdings steht als Hinweis auf der Baugenehmigung, dass für das geplante nicht zum Bauantrag gehörende Carport (war auf dem Lageplan eingezeichnet) der Mindestabstand von 5 m zur Grundstücksgrenze entsprechend der Umgebungsbebauung einzuhalten ist.
Jetzt meine Frage: Inwieweit muß ich mich an diesen Hinweis halten, da Carports an sich ja nicht genehmigungspflichtig sind und es sich ja nur um einen Hinweis handelt und keine Auflage. Witzig ist ja nun, dass auf dem Nachbargrundstück eine Doppelgarage direkt auf der Grundstücksgrenze gebaut wurde und auf der anderen Seite ein Trafohäuschen direkt an der Straße steht (soviel zum Thema Bauflucht).
Ich wollte gegen den Hinweis Widerspruch einlegen, vielleicht könnt ihr mir ja mal eure Meinung mitteilen oder Tipps geben wie ich den Lieben vom Bauamt entgegentreten soll.

Viele Grüße von Marco
 
Die Alten erhalten!

Hallo Marco,

Grenzabstände sind einzuhalten, da spielt es keine Rolle , ob der Bau genehmigungs- oder nur anzeigepflichtig ist.

Ich gehe aber davon aus, daß wenn dein Nachbar sein Einverständnis erklärt, du auc dichter an die Grenez bauen kannst.

Gruß J. Simon
 
hallo

ich weiß nicht wie das in sachsen anhalt geregelt ist, bei uns in bayern ist eine Grenzbebauung durch Garagen mit bis zu 8m Länge zulässig. genaue Angaben findest du hierzu in der Landesbauordnung.Die sollte dein Architekt eigentlich haben und Kennen !
Diese Regelungen haben nichts mit der Nachbarschaftsmeinung sondern größtenteils mit Brandschutz und so weiter zu tun !
Frag doch noch mal nach.
gruß
dorothée
 
Hallo,

das mit den Grenzabständen ist ja gerade das, was mich verwirrt. Eigentlich ist eine Grenzbebauung mit Garage/Carport bis 9m Gesamtlänge und 3m Höhe nicht genehmigungspflichtig, wenn das Carport den sonstigen baulichen Vorgaben (Statik) entspricht.
Das mit der Statik und den Maßen ist eingehalten und trotzdem der Hinweis vom Bauamt.
Mal sehen wie sie auf den Widerspruch reagieren.

Gruß Marco
 
Bebauungsplan?

Hallo,
kann es wohl sein, dass es für das zu bebauende Gebiet einen Bebauungsplan mit Baulinie (schreibt die Lage der Vorderkante verbindlich vor) gibt? wenn ja, hat der Nachbar vielleicht eine Befreiung hiervon erfolgreich beantragt, das könntet Ihr auch tun. Wie zuvor schon gesagt sollte das eigentlich der Architekt überblicken.
Viel Erfolg und GRüße aus Mainz
 
Thema: Genehmigung Carport (Sachsen- Anhalt)

Ähnliche Themen

S
Antworten
12
Aufrufe
1.244
Silke
S
B
Antworten
11
Aufrufe
1.020
Andreas Teich
A
F
Antworten
1
Aufrufe
583
Andreas Teich
A
Zurück
Oben