EU-Norm für Rauchabzüge ab 1.9.2006

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Der FVLR weist darauf hin, dass das CE-Zertifikat lediglich eine
gesetzliche Kennzeichnung von Mindeststandards sei - und kein Gütesiegel. Es
bestehe daher die Gefahr, dass die bisher bewährten deutschen Sicherheits- und
Qualitätsstandards bei NRWG durch die neue CE-Kennzeichnung aufgeweicht werden.
Dadurch würde aber auch das Risiko von Personen- und Sachschäden in Brandfällen
steigen. Dagegen werde bei der VdS-Anerkennung nach definierten VdS-Vorgaben
geprüft. Diese Vorgaben orientieren sich an den Prüfanforderungen der

DIN 18232-3. Solcherart geprüfte NRWG seien daher optimal an die in
Deutschland anzutreffenden geografischen und klimatischen Bedingungen und
Qualitätsansprüche angepasst. Gleichzeitig bleibe die Konformität mit der

DIN EN 12101-2 gewahrt. NRWG mit VdS-Anerkennung können daher mit einem
Rabatt bei der Feuerversicherungsprämie bedacht werden.



Heft 17 sowie weitere Broschüren aus der kostenfreien
FVLR-Schriftenreihe können im Internet unter

www.fvlr.de/<span style="font-size: 1px"> </span>publikationen.htm

angefordert werden.



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Thema: EU-Norm für Rauchabzüge ab 1.9.2006
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